EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: INDUS Holding AG / Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
INDUS Holding AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

05.03.2025 / 15:38 CET/CEST
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Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Bergisch Gladbach, 5. März 2025

Die INDUS Holding AG (die „Gesellschaft“) hat das am 11. November 2024 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossene und in der Ad-hoc-Mitteilung vom selben Tag angekündigte Aktienrückkaufprogramm zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft („Aktienrückkaufprogramm“) am 4. März 2025 abgeschlossen und beendet.

Das Aktienrückkaufprogramm begann am 2. Dezember 2024. Seither hat die Gesellschaft wie angekündigt insgesamt 200.000 Aktien erworben. Das entspricht ca. 0,7 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich 21,20 Euro. Der Gesamtpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) der zurückgekauften Aktien betrug 4.239.012,21 EUR.

Zusammen mit den im Rahmen zweier öffentlicher Rückkaufangebote im Jahr 2024 erworbenen eigenen Aktien und abzüglich der aufgrund eines Beschlusses des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom heutigen Tage eingezogenen zurückerworbenen Aktien hält die Gesellschaft nunmehr 904.441 eigene Aktien. Dies entspricht ca. 3,5 % des Grundkapitals der Gesellschaft.

Die Gesellschaft machte mit dem Aktienrückkaufprogramm von der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 13. August 2020 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch, bis zum 12. August 2025 Aktien von insgesamt bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zurückzukaufen (die „Ermächtigung“).

Der Rückkauf erfolgte nach Maßgabe der Ermächtigung und des Art. 5 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 („MAR“) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 596/2014 durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen („Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052“).

Der Aktienrückkauf wurde nach Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 unter Führung eines von der Gesellschaft beauftragten Kreditinstituts durchgeführt.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften sind auf der Website der Gesellschaft unter https://indus.de/investor-relations/aktienrueckkaufprogramm/ veröffentlicht und werden mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Bergisch Gladbach, 5. März 2025

Der Vorstand



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: INDUS Holding AG
Kölner Straße 32
51429 Bergisch Gladbach
Deutschland
Internet: www.indus.de

 
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