EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Heidelberg Materials AG / Aktienrückkaufprogramm
Heidelberg Materials AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

26.11.2024 / 12:19 CET/CEST
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Schlussmeldung zur ersten Tranche
des am 22. Mai 2024 bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramms

Heidelberg Materials AG

Berliner Straße 6, 69120 Heidelberg

 

Die Heidelberg Materials AG hat den Erwerb von Aktien der Heidelberg Materials AG im Rahmen der ersten Tranche des am 22. Mai 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramms am 25. November 2024 abgeschlossen.

Im Rahmen der ersten Tranche des Aktienrückkaufprogramms wurden insgesamt 3.637.360 Aktien (ISIN DE0006047004) erworben. Das entspricht ca. 2,00% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) betrug durchschnittlich ca. EUR 95,8888. Das gesamte Entgelt (inklusive Erwerbsnebenkosten) der zurückgekauften Aktien betrug EUR 350.000.391,52.

Der Rückkauf der Aktien erfolgte durch ein von der Heidelberg Materials AG beauftragtes unabhängiges Kreditinstitut ausschließlich über den Börsenhandel unter Einhaltung der Handelsbedingungen des Artikels 3 der EU-VO 2016/1052.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften sind auf der Website der Heidelberg Materials AG (https://www.heidelbergmaterials.com/de) unter der Rubrik „Investor Relations/Aktie/Aktienrückkauf“ veröffentlicht.

Über den Beginn der nächsten Tranche des Rückkaufprogramms informieren wir mit gesonderter Mitteilung.

 

Heidelberg, den 26. November 2024

Der Vorstand



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Heidelberg Materials AG
Berliner Straße 6
69120 Heidelberg
Deutschland
Internet: www.heidelbergmaterials.com

 
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