EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Telekom AG / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Deutsche Telekom AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

30.01.2024 / 07:41 CET/CEST
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Deutsche Telekom AG, Bonn, Deutschland
ISIN: DE0005557508
Bonn, 30. Januar 2024
Erwerb eigener Aktien – 4. Zwischenmeldung

Im Zeitraum vom 22. Januar 2024 bis einschließlich 26. Januar 2024 wurden insgesamt 1.504.427 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms der Deutschen Telekom AG erworben, das mit der Bekanntmachung vom 2. Januar 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen zurückgekauft:
 
 
Datum Gesamtzahl der Aktien (Stück) Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Gesamtkaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten (€)
22.01.2024 298.000 23,2107 6.916.789
23.01.2024 297.450 23,2731 6.922.584
24.01.2024 296.800 23,3231 6.922.296
25.01.2024 297.800 23,2203 6.915.005
26.01.2024 314.377 22,9096 7.202.265
Gesamt 1.504.427 23,1874 34.878.939


Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages ist auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht: https://www.telekom.com/de/investor-relations/details/aktienrueckkauf-2024-1055748
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 3. Januar 2024 bis einschließlich 26. Januar 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 5.808.946 Aktien.


Der Erwerb der Aktien der Deutschen Telekom AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Deutschen Telekom AG beauftragten Bank.
 


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Telekom AG
Friedrich Ebert Allee 140
53113 Bonn
Deutschland
Internet: www.telekom.com

 
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