EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Covestro AG
/ Aktienrückkauf
Covestro AG in Leverkusen: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Covestro AG: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Covestro AG: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Angaben zum Emittenten und Inhalt
Name: Covestro AG
Adresse: Kaiser-Wilhelm-Allee 60, 51373 Leverkusen
ISIN: DE0006062144
WKN: 606214
Inhalt der Meldung: Covestro AG / Aktienrückkaufprogramm
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
1. Informationen zum Aktienrückkaufprogramm
Der Vorstand der Covestro AG hat am 28. Februar 2022 beschlossen, von der durch die ordentliche Hauptversammlung der Covestro AG am 12. April 2019 erteilten Ermächtigung Gebrauch zu machen und eigene Aktien (ISIN DE0006062144) in einem Zeitraum von zwei Jahren über die Börse zu erwerben.
2. Zweck des Rückkaufprogramms
Die zurückgekauften Aktien werden in sehr geringem Umfang für die Erfüllung von Verpflichtungen aus einem Mitarbeiter-Aktienbeteiligungsprogramm genutzt und im Übrigen eingezogen.
3. Größtmöglicher Geldbetrag, der dem Programm zugewiesen wird
Der größtmögliche Gesamtkaufpreis für den Erwerb eigener Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) beträgt EUR 500 Millionen.
Der Rückkauf soll in mehreren Tranchen erfolgen. Auch die dritte Tranche wird einen aufzuwendenden Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) bis zu EUR 75 Millionen haben.
4. Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien
Der Erwerb eigener Aktien darf insgesamt eine Obergrenze von 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Covestro AG nicht übersteigen. Dies entspricht einer Höchstzahl von 18.300.000 zu erwerbenden Aktien. Dabei sind auch eigene Aktien zu berücksichtigen, die seit Inkrafttreten der Ermächtigung bereits zur Bedienung des Mitarbeiter-Aktienbeteiligungsprogramms und im Rahmen der ersten und zweiten Tranche erworben wurden. Bis zum 16. Mai 2023, wurden für diese Zwecke 3.591.549 eigene Aktien erworben, was einem rechnerischen Anteil am seinerzeitigen Grundkapital der Covestro AG von 2% entspricht.
5. Dauer des Programms
Das Rückkaufprogramm soll in einem Zeitraum von März 2022 bis Februar 2024 durchgeführt werden.
Die dritte Tranche soll innerhalb eines Zeitraums vom 17. Mai 2023 bis spätestens 29. Juni 2023 erworben werden.
6. Weitere Einzelheiten
Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Artikel 5, 14 und 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen (die „Verordnung (EU) 2016/1052“).
Die Aktienrückkäufe werden durch Einschaltung eines oder mehrerer unabhängiger Kreditinstitute durchgeführt, die im Rahmen des genannten Zeitraums ihre Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Covestro AG treffen werden. Das Recht der Covestro AG, das Mandat eines oder aller Kreditinstitute im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und den Auftrag auf eines oder mehrere andere Kreditinstitute zu übertragen, bleibt unberührt. Jedes mandatierte Kreditinstitut ist verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der Verordnung (EU) 2016/1052 und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten.
Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.
Informationen zu mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 der Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekanntgegeben.
Die Covestro AG wird ferner regelmäßig Informationen über den Fortgang der Aktienrückkäufe auf der Internetseite www.covestro.com/de/investors veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe dort mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Leverkusen, den 17. Mai 2023
17.05.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Covestro AG |
Kaiser-Wilhelm-Allee 60 | |
51373 Leverkusen | |
Deutschland | |
Internet: | www.covestro.com |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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