EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: CANCOM SE / Aktienrückkauf / 31. Zwischenmeldung
CANCOM SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

05.02.2024 / 18:00 CET/CEST
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Aktienrückkauf / 31. Zwischenmeldung – Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Die CANCOM SE hat im Zeitraum vom 29. Januar 2024 bis einschließlich 2. Februar 2024 insgesamt 70.826 eigene Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit Ad hoc-Mitteilung vom 21. Juni 2023 und Bekanntmachung vom 29. Juni 2023 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 3. Juli 2023 mitgeteilt wurde.

Die Aktien wurden wie folgt erworben:

Datum Gesamtzahl erworbener eigener Aktien
(in Stück)
Volumengewichteter Durchschnittskurs ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf vier Nachkommastellen
(in Euro)
29.01.2024 15.418 29,6168
30.01.2024 11.458 30,0215
31.01.2024 15.309 29,7035
01.02.2024 14.918 30,0102
02.02.2024 13.723 30,0031

 

Somit beläuft sich das Gesamtvolumen der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 3. Juli 2023 durch die CANCOM SE zurückgekauften eigenen Aktien auf 3.159.681 Stück.

Weitere Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://investoren.cancom.de/aktienrueckkauf-2023/ veröffentlicht.

Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch eine von der CANCOM SE beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA).

 

München, 5. Februar 2024

CANCOM SE

Der Vorstand



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: CANCOM SE
Erika-Mann-Straße 69
80636 München
Deutschland
Internet: http://www.cancom.de

 
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