EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: CANCOM SE / Aktienrückkauf / 26. Zwischenmeldung
CANCOM SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

02.01.2024 / 18:00 CET/CEST
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Aktienrückkauf / 26. Zwischenmeldung – Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Die CANCOM SE hat im Zeitraum vom 27. Dezember 2023 bis einschließlich 29. Dezember 2023 insgesamt 41.000 eigene Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit Ad hoc-Mitteilung vom 21. Juni 2023 und Bekanntmachung vom 29. Juni 2023 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 3. Juli 2023 mitgeteilt wurde.

Die Aktien wurden wie folgt erworben:

Datum Gesamtzahl erworbener eigener Aktien
(in Stück)
Volumengewichteter Durchschnittskurs ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf vier Nachkommastellen
(in Euro)
27.12.2023 20.048 29,9764
28.12.2023 16.410 29,8238
29.12.2023   4.542 29,7578

 

Somit beläuft sich das Gesamtvolumen der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 3. Juli 2023 durch die CANCOM SE zurückgekauften eigenen Aktien auf 2.750.950 Stück.

Weitere Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://investoren.cancom.de/aktienrueckkauf-2023/ veröffentlicht.

Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch eine von der CANCOM SE beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA).

 

München, 2. Januar 2024

CANCOM SE

Der Vorstand



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: CANCOM SE
Erika-Mann-Straße 69
80636 München
Deutschland
Internet: http://www.cancom.de

 
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