EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Brenntag SE / Bekanntmachung zum Aktienrückkauf nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Brenntag SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

02.01.2024 / 09:25 CET/CEST
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Brenntag SE: Veröffentlichung von Kapitalmarktinformationen

 

Bekanntmachung zum Aktienrückkauf nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Essen – 2. Januar 2024 –

Das von der Brenntag SE (ISIN DE000A1DAHH0) in einer Ad-Hoc-Mitteilung am 7. März 2023 angekündigte Aktienrückkaufprogramm, das in einer ersten Tranche in der Zeit vom 13. März 2021 bis einschließlich 20. Oktober 2023 durchgeführt wurde, wird in einer zweiten Tranche ab dem 2. Januar 2024 fortgeführt.

Im Zeitraum vom 2. Januar 2024 bis spätestens 13. März 2024 sollen Aktien der Brenntag SE bis zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 250 Millionen EUR (maximal 7.699.220 Aktien) über die Börse erworben werden.

Der Vorstand der Brenntag SE macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der Brenntag SE am 9. Juni 2022 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz („AktG“) Gebrauch, die den Erwerb von maximal 10 % des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals bis zum 8. Juni 2027 ermöglicht.

Die Gesellschaft darf die zurückerworbenen Aktien für sämtliche Zwecke gemäß der ihr durch die Hauptversammlung vom 9. Juni 2022 erteilten Ermächtigung verwenden. Sie beabsichtigt, die zurückerworbenen Aktien einzuziehen. Der Rückkauf wird unter Führung eines von der Brenntag SE beauftragten Kreditinstituts nach Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (nachfolgend auch „RückkaufVO“) durchgeführt, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der Gesellschaft trifft. Das Recht der Brenntag SE, das Mandat des Kreditinstituts im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben zu beenden, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen und fortgesetzt werden.

Der Rückkauf soll günstigst und Interesse wahrend über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und im Einklang mit dem vorgenannten Beschluss der Hauptversammlung erfolgen. Danach darf der Kaufpreis je zurückerworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der Brenntag-Aktie im Xetra-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem Erwerb oder der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten.

Darüber hinaus ist das Kreditinstitut verpflichtet, die jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben einzuhalten, insbesondere die Handelsbedingungen des Art. 3 RückkaufVO, damit der Aktienrückerwerb unter die jeweiligen Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme (Safe Harbour) fällt, sowie sämtliche anderen einschlägigen Bestimmungen zu beachten. Entsprechend der RückkaufVO dürfen u.a. die Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der RückkaufVO dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 RückkaufVO entsprechenden Weise bis spätestens Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekanntgegeben. Zudem wird die Brenntag SE die Geschäfte auf ihrer Website unter https://corporate.brenntag.com/de/investor-relations/brenntag-aktie veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

 

Kontakt:

Brenntag SE

Thomas Altmann, Senior Vice President Corporate Investor Relations

Phone: +49 201 6496 2100

Email: thomas.altmann@brenntag.com



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Brenntag SE
Messeallee 11
45131 Essen
Deutschland
Internet: www.brenntag.com

 
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