EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Brenntag SE / Bekanntmachung zum Aktienrückkauf nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Brenntag SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

13.03.2023 / 07:57 CET/CEST
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Essen – 13. März 2023 – Der am 7 März 2023 vom Vorstand der Brenntag SE (ISIN: DE000A1DAHH0) mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossene und in der Ad-hoc-Mitteilung vom 7. März 2023 angekündigte Aktienrückkauf beginnt am 13. März 2023. Im Zeitraum bis spätestens 13. März 2024 sollen eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu 750 Millionen EUR (ohne Erwerbsnebenkosten), und maximal 15.450.000 Aktien, zurückgekauft werden. Der Vorstand der Brenntag SE macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der Brenntag SE am 9. Juni 2022 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz („AktG“) Gebrauch, die den Erwerb von maximal 10 % des Grundkapitals, das entspricht 15.450.000 Aktien, bis zum 8. Juni 2027 ermöglicht.

Der Erwerb eigener Aktien soll in mehreren Tranchen erfolgen. Eine erste Tranche im Volumen von bis zu 500 Millionen EUR (ohne Nebenkosten) soll im Zeitraum vom 13. März 2023 bis spätestens zum 13. Dezember 2023 erworben werden.

Der Rückkauf wird unter Führung eines von der Brenntag SE beauftragten Kreditinstituts nach Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (nachfolgend auch „RückkaufVO“) durchgeführt, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der Gesellschaft trifft. Das Recht der Brenntag SE, das Mandat des Kreditinstituts im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben zu beenden, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen und fortgesetzt werden.

Der Rückkauf soll günstigst und Interesse wahrend sowie über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und im Einklang mit dem vorgenannten Beschluss der Hauptversammlung erfolgen. Danach darf der Kaufpreis je zurückerworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der Brenntag-Aktie im Xetra-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Min an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem Erwerb oder der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten.

Basierend auf dem Schlusskurs von 71,58 EUR im Xetra-Handel des 6. März 2023, entsprechen die 750 Millionen EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) ca. 6,8% des Grundkapitals und entsprechen einem Äquivalent von 10.477.787 Brenntag-Aktien. Die zurückgekauften Aktien können gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung für alle gesetzlich zulässigen Zwecke, einschließlich der nach Art. 2 Abs. 1 lit. a) der RückkaufVO, verwendet werden.

Darüber hinaus ist das Kreditinstitut verpflichtet, die jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben einzuhalten, insbesondere die Handelsbedingungen des Art. 3 RückkaufVO, damit der Aktienrückerwerb unter die jeweiligen Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme (Safe Harbour) fällt, sowie sämtliche anderen einschlägigen Bestimmungen zu beachten. Entsprechend der RückkaufVO dürfen u.a. die Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der RückkaufVO dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 RückkaufVO entsprechenden Weise bis spätestens Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekanntgegeben. Zudem wird die Brenntag SE die Geschäfte auf ihrer Website unter https://corporate.brenntag.com/de/investor-relations/brenntag-aktie veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

 

Kontakt:

Brenntag SE

Thomas Altmann, Senior Vice President Corporate Investor Relations

Phone: +49 201 6496 2100

Email: thomas.altmann@brenntag.de

 



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Brenntag SE
Messeallee 11
45131 Essen
Deutschland
Internet: www.brenntag.com

 
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