EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Aumann AG / Aktienrückkauf
Aumann AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

17.11.2023 / 16:59 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Beelen, 17. November 2023

Die Aumann AG ("Aumann", ISIN: DE000A2DAM03) hat beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 2. Juni 2021 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch zu machen und ein Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von maximal 8,0 Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten) bis zu einem Preis von 20,00 € pro Aktie aufzulegen ("Aktienrückkaufprogramm 2023/II").

Das Aktienrückkaufprogramm 2023/II folgt der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Juni 2021. Von der Ermächtigung hat Aumann bereits Gebrauch gemacht. Im Rahmen des Aktienrückkaufes 2023/I wurden im Zeitraum vom 17. März 2023 bis einschließlich 31. Juli 2023 441.488 Aktien erworben. Die maximale Anzahl an Aktien, die gemäß der Ermächtigung damit noch zurückgekauft werden können, beträgt 1.083.512 Stück. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2023/II sollen im Zeitraum vom 22. November 2023 bis zum 30. Juni 2024 eigene Aktien der Gesellschaft mit einem größtmöglichen Gesamtkaufpreis von 8,0 Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten) bis zu einem Preis von 20,00 € pro Aktie zurückgekauft werden. 

Der Aktienrückkauf erfolgt in Übereinstimmung mit den Safe-Harbour-Regelungen des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016. Die Aktien sollen zu den gemäß Art. 5 Abs. 2 der Safe-Harbour-Regelungen zulässigen Zwecken verwendet werden.

Entsprechend der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Juni 2021 darf der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel nicht um mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2023/II dürfen zudem nach Art. 3 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt.

Der Aktienrückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch ein Kreditinstitut erfolgen, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien entsprechend Art. 4 Abs. 2b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der Gesellschaft unter anderem auch dazu verpflichtet, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 und die in dem Aktienrückkaufprogramm 2023/II enthaltenen Vorgaben einzuhalten.

Das Aktienrückkaufprogramm 2023/II kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit beendet, ausgesetzt und auch wiederaufgenommen werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2023/II zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden.

Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website im Bereich Investor Relations unter https://www.aumann.com/investor-relations/aktienrueckkauf/ veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Aumann AG
Dieselstraße 6
48361 Beelen
Deutschland
Tel +49 2586 888 7800
Fax +49 2586 888 7805
ir@aumann.com
www.aumann.com

Vorstand
Sebastian Roll (CEO)
Jan-Henrik Pollitt (CFO)

Aufsichtsrat
Gert-Maria Freimuth (Vorsitzender)
Christoph Weigler
Dr.-Ing. Saskia Wessel

Registergericht
Amtsgericht Münster, Registernummer: HRB 16399


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Aumann AG
Dieselstraße 6
48361 Beelen
Deutschland
Internet: www.aumann.com

 
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