EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Andritz AG
/ Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG (FN 50935 f) gemäß § 95 Abs 6 iVm § 159 Abs 2 Z 3 AktG über die beabsichtigte Umsetzung des Aktienoptionsprogramms 2024
Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG (FN 50935 f) gemäß § 95 Abs 6 iVm § 159 Abs 2 Z 3 AktG über die beabsichtigte Umsetzung des Aktienoptionsprogramms 2024 Graz, 1. März 2024. Rund 200 leitende Angestellte und globale Top-Talente der ANDRITZ-GRUPPE sowie Mitglieder des Vorstands sollen die Möglichkeit haben, vom Aktienoptionsprogramm zu profitieren. Die Anzahl der zugeteilten Aktien pro wahlberechtigter Person beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000 und für jedes Vorstandsmitglied 37.500. Diese Optionen sollen aus dem im Rahmen des Unternehmensrückkaufprogramms akkumulierten Aktienpool zugeteilt werden. Die maximale Anzahl der Aktienoptionen, die ausgegeben werden können, beträgt 1.500.000. Davon entfallen 187.500 auf die fünf Mitglieder des Vorstands und der Rest auf die in Frage kommenden Personen. Das ANDRITZ-Aktienoptionsprogramm 2024 berücksichtigt finanzielle und auch nicht-finanzielle Ziele und zeichnet sich durch folgende Kriterien aus:
3.2. Wird in einem dieser drei Jahre die definierte AFR 1-Quote erreicht oder sogar unterschritten, sind die Voraussetzungen für die Ausübung der Optionen nach Kriterium c) erfüllt.
3.3. Verteilung der Optionen:
4. Voraussetzungen und Bedingungen für die Ausübung 4.1. Eine Aktienoption berechtigt zur Zeichnung einer Aktie. 4.2. Um eine Aktienoption ausüben zu können, müssen berechtigte Personen ab dem 1. Juni 2024 bis zum Datum der Ausübung in einem aktiven, ununterbrochenen Beschäftigungsverhältnis mit der Gesellschaft oder mit einem ihrer verbundenen Unternehmen stehen (und die Ausübungsbedingungen unter 3 müssen erfüllt sein); auf dieses Erfordernis kann im Einzelfall aus wichtigen Gründen verzichtet werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die globalen Top-Talente mindestens EUR 5.000, das Senior Management mindestens EUR 20.000 und die Mitglieder des Vorstands mindestens EUR 40.000 aus eigenen Mitteln in ANDRITZ-Aktien investiert haben, wobei diese Investition spätestens zum Zeitpunkt der Zuteilung der Optionen eingezahlt sein muss, d.h. 20. Juni 2024. Die Teilnehmer des Aktienoptionsprogramms für das Jahr 2024 müssen diese Investition bis zu einer Ausübung der Optionen kontinuierlich aufrechterhalten und bei der Ausübung nachweisen. 4.3. Anspruchsberechtigte Personen, die zuvor im Rahmen früherer Aktienoptionsprogramme Geld aus eigenen Mitteln in die Gesellschaft investiert haben, können diese Investition für das neue Aktienoptionsprogramm verwenden. Anteile, die Stiftungen gestiftet wurden, deren Stifter und Begünstigte berechtigte Personen sind, können ebenfalls als Eigenmittel betrachtet werden. Personen, die bisher nicht an einem Aktienoptionsprogramm teilgenommen haben, müssen bis spätestens 20. Juni 2024 einen Nachweis über ihre Investition aus eigenen Mitteln erbringen. 4.4. Der Ausübungspreis der Aktienoptionen (im Folgenden "Ausübungspreis") ist der ungewichtete Durchschnitt des Schlusskurses der ANDRITZ-Aktie während der vier Kalenderwochen nach der 117. ordentlichen Hauptversammlung am 21. März 2024. 4.5. Die Gesamtzahl der Aktien, die erworben werden können, darf die Anzahl der ausgegebenen Optionen nicht überschreiten. 4.6. Kriterium a) 30% der jeder Person gewährten Optionen können zwischen dem 1. Mai 2027 und dem 30. April 2031 (= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden, jedoch nur, wenn
oder wenn
60% der jeder Person gewährten Optionen können zwischen dem 1. Mai 2027 und dem 30. April 2031 (= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden, jedoch nur, wenn
Für die Ermittlung der EBITA-Marge ist der Konzernabschluss des jeweiligen Jahres mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk maßgeblich. Die EBITA-Marge errechnet sich aus dem EBITA ohne außerordentliche Aufwendungen und außerordentliche Erträge. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. 10% der jeder Person gewährten Optionen können zwischen dem 1. Mai 2027 und dem 30. April 2031 (= Ausübungszeitraum) ausgeübt werden, jedoch nur im Jahr 2024 oder 2025 oder im Jahr 2026
4.10. Aktienoptionen können nur durch schriftliche Mitteilung an die Gesellschaft ausgeübt werden. 5. Anzahl der bereits gewährten Optionen und Verteilung auf Mitarbeiter, leitende Angestellte und die Organe der einzelnen Unternehmen unter Angabe der jeweils zur Zeichnung verfügbaren Aktienanzahl Aktuelle Optionsprogramme: Optionsprogramm 2020: 935.000 Aktienoptionen für 122 Führungskräfte ausgegeben Optionsprogramm 2022: 1.000.750 Aktienoptionen für 127 Führungskräfte ausgegeben Die Mitglieder des Vorstands halten insgesamt 337.500 Aktienoptionen (insgesamt 150.000 im Jahr 2020 und 187.500 im Jahr 2022), der Rest wird vom oberen Management gehalten. Die Anzahl der gewährten Aktienoptionen pro berechtigter Geschäftsleitung beträgt je nach Verantwortungsbereich bis zu 20.000. Jede Aktienoption berechtigt zum Erwerb einer Aktie. 6. Allgemeine Bemerkungen 6.1. Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar. 6.2. Die im Rahmen des Aktienoptionsprogramms erworbenen Aktien unterliegen keinem Verkaufsverbot für einen bestimmten Zeitraum. 6.3. Wird die erfolgsabhängige Anforderung gemäß 4.7. nicht erreicht oder wird sie voraussichtlich nicht erreicht und wird daher ein Gewinn aus der bilanziellen Erfassung der Optionen in der jeweiligen laufenden Periode realisiert, wird ein solcher Gewinn bei der Berechnung der EBITA-Marge für die Zwecke dieses Optionsprogramms nicht berücksichtigt. 6.4. Beispiel zur Veranschaulichung: Führungskraft erhält 10.000 Optionen
Annahme: EBITA-Marge erreicht 8,8% im Geschäftsjahr 2025; Die geforderte Aktienkursperformance von 10% wird erreicht, so dass es möglich ist, die Optionen unter den Bedingungen a) und b) auszuüben.
AFR 1 im Geschäftsjahr 2026 beträgt 1,6. Somit können 835 Optionen ausgeübt werden. Dadurch können insgesamt 7.210 Optionen (3.000 + 3.375 + 835) ausgeübt werden.
01.03.2024 CET/CEST |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Andritz AG |
Stattegger Straße 18 | |
8045 Graz | |
Österreich | |
Internet: | www.andritz.com |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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