EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Allianz SE / Bekanntmachung nach Art.5 Abs. 1 lit.b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung(EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

26.03.2024 / 10:54 CET/CEST
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München, den 26.03.2024

Im Zeitraum vom 18. März 2024 bis einschließlich 22. März 2024 hat die Allianz SE insgesamt 106.000 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 8. März 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
 

Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR)
18.03.2024  -                       n.a.  
19.03.2024  -                   n.a.  
20.03.2024  -                   n.a.  
21.03.2024   45.000                   272,1192  
22.03.2024   61.000                   272,6236  


Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 11. März 2024 bis einschließlich 22. März 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 458.000 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).

 

 

 



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