EQS-Ad-hoc: Varengold Bank AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung/Unternehmensrestrukturierung
Varengold Bank AG setzt angekündigte Restrukturierungsmaßnahmen um und passt die Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2023 an
Hamburg, 20. Juni 2023 – Wie in der Ad-hoc-Mitteilung vom 02.06.2023 berichtet, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Rahmen einer Sonderprüfung des Geschäftsbetriebs gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) bei der Varengold Bank AG (Symbol: VG8) in einem Anhörungsverfahren mehrere aufsichtliche Maßnahmen angekündigt, nachdem die beauftragten Prüfer im Bereich Commercial Banking bzw. im Zahlungsverkehrsgeschäft mögliche Compliance-Verstöße als erstes Zwischenergebnis geltend gemacht haben. Darüber hinaus sollen der Varengold Bank zusätzliche Berichtspflichten zur Liquiditätsausstattung, Vermögens- und Ertragslage sowie Eigenmittelausstattung auferlegt werden und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll als Sonderbeauftragte die Einhaltung der aufsichtlichen Maßnahmen und Berichtspflichten überwachen. Die Varengold Bank hat zu diesem Zwischenergebnis der beauftragten Prüfer gegenüber der Aufsichtsbehörde mit Unterstützung externer Anwälte eine Stellungnahme abgegeben. Gleichwohl nimmt die Bank die bisherigen Feststellungen der Prüfer sehr ernst und hat initiale Maßnahmen ergriffen, um die geltend gemachten Defizite zu validieren und den daraus folgenden Risiken von Rechtsverstößen entgegenzuwirken. Dies umfasst auch ohne den rechtskräftig ergangenen Verwaltungsakt seitens der Aufsichtsbehörde das Anstoßen einer eigenen Prüfung der Optimierungserfordernisse im Hinblick auf die bankseitigen Verfahren zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die mit externer Unterstützung durchgeführt wird. Die Bank hat mit der Abwicklung von Zahlungen für Transaktionen mit einem Iran-Bezug in einem rechtlich und politisch schwierigen Bereich agiert. Diese Tätigkeit ist sanktionsrechtlich in Deutschland und der gesamten EU nicht untersagt, sondern insbesondere aus humanitären Gründen geboten, sofern die Zahlungsabwicklung für zugrunde liegende Geschäfte über die Lieferung von Lebensmitteln oder Medizinprodukten in den Iran erfolgt – ausschließlich dies war in der Vergangenheit bei der Varengold Bank der Fall. Die aktuelle Situation kam für die Varengold Bank sehr unerwartet, da sämtliche Geschäftstätigkeiten im Bereich Commercial Banking seit mehreren Jahren regelmäßig und umfassend durch externe Berufsträger geprüft und als zulässig testiert wurden. Die neusten Entwicklungen führen zu einem erheblichen Ausfall an Provisionserträgen und erfordern kurzfristige Restrukturierungsmaßnahmen bzw. das Erarbeiten von Sanierungsparametern auf Gesamtbankebene. Ziel ist es, ein Kostensenkungsprogramm im Jahr 2023 umzusetzen, den Geschäftsbereich Commercial Banking zu reorganisieren und die Bank auf ihrem stabilen Fundament zu sichern. Die Bank hat deshalb kurzfristige Einsparungen sowohl auf Sachkosten- als auch auf Personalkostenebene umgesetzt – diverse Projekte wurden bis auf Weiteres gestoppt und ca. 22% der Belegschaft müssen entlassen werden. Die Reorganisation im Commercial Banking wird mit höchster Priorität vorangetrieben – neue Ertragspotenziale werden eruiert und das Geschäftsfeld Marketplace Banking ausgebaut. Da das ursprünglich prognostizierte Ergebnis für das Geschäftsjahr 2023 mit einem Ergebnis vor Steuern in Höhe von 40-50 Mio. EUR unter diesen Voraussetzungen nicht erreicht werden wird, hat die Varengold Bank die Geschäftsplanung neu erstellt. Neben den Ertragsausfällen im Commercial Banking rechnet die Bank außerdem mit zusätzlichen Belastungen – insbesondere Rechts- und Beratungskosten sowie Prüfungskosten. Im Vergleich zum alten Plan sinkt das Ergebnis vor Steuern für das Geschäftsjahr 2023 auf 10-15 Mio. EUR. Für die Jahre 2024-2026 erwartet die Bank ein Ergebnis-Niveau vor Steuern von je 5-10 Mio. EUR. Dr. Bernhard Fuhrmann
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