EQS-Ad-hoc: SARTORIUS AG / Schlagwort(e): Transaktion eigene Aktien Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MMVO) Nicht zur Veröffentlichung, Verbreitung oder Übermittlung in Südafrika, Kanada, Australien oder Japan oder in sonstigen Jurisdiktionen, in welchen dies unzulässig wäre. Bei dieser Mitteilung handelt es sich nicht um einen Prospekt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 in der jeweils geltenden Fassung. Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar.
Göttingen, 6. Februar 2024 Sartorius beschließt Platzierung von eigenen Vorzugsaktien im Volumen von bis zu 200 Millionen Euro im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens Platzierung eigener Aktien Heute hat der Vorstand der Sartorius Aktiengesellschaft („Sartorius“ oder die „Emittentin“) mit Zustimmung des Sartorius Aufsichtsrats die Platzierung von derzeit durch die Gesellschaft selbst gehaltenen Vorzugsaktien („Platzierungs-Vorzugsaktien“) im Volumen von bis zu 200 Millionen Euro unter Ausschluss der Bezugsrechte der bestehenden Aktionäre entsprechend der Ermächtigung durch die Hauptversammlung von Sartorius vom 9. April 2015 unter Tagesordnungspunkt 6 und den gesetzlichen Vorgaben des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG (die „Platzierung eigener Aktien“) beschlossen. Die Platzierungs-Vorzugsaktien sind ab dem 1. Januar 2023 voll dividendenberechtigt. Die Platzierungs-Vorzugsaktien werden ausschließlich institutionellen Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens zum Kauf angeboten, das unmittelbar nach Veröffentlichung dieser Mitteilung beginnen wird. Die endgültige Anzahl der zu verkaufenden Vorzugsaktien, der Platzierungspreis und der endgültige Bruttoerlös werden nach Abschluss des beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens voraussichtlich spätestens mit der Aufnahme des Handels an der Frankfurter Wertpapierbörse am oder um den 7. Februar 2024 festgelegt und bekannt gegeben. Nach Vollzug der Platzierung eigener Aktien wird Sartorius einem Lock-up unterliegen, d.h. für einen Zeitraum von 90 Tagen verpflichtet sein, unter anderem keine weiteren Aktien oder in Aktien wandelbare Finanzinstrumente zu verkaufen und keine Kapitalerhöhung durchzuführen, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen. Die Lieferung der Platzierungs-Vorzugsaktien wird am oder um den 9. Februar 2024 erwartet. Verwendung der Erlöse Der Nettoerlös aus der Platzierung eigener Aktien soll die Entschuldung des Sartorius Konzerns über einen starken operativen Cashflow hinaus beschleunigen sowie die strategische Flexibilität des Unternehmens insgesamt stärken. SSB-Kapitalerhöhung Davon unabhängig hat Sartorius' französischer börsennotierter Teilkonzern Sartorius Stedim Biotech S.A. („SSB“) Sartorius über seine Absicht informiert, eine Kapitalerhöhung durchzuführen, bei der im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens neue SSB-Aktien im Volumen von ca. 1,2 Milliarden Euro angeboten werden sollen (die „SSB-Kapitalerhöhung“). Absicht, in die SSB-Kapitalerhöhung zu investieren Sartorius beabsichtigt, sich an der SSB-Kapitalerhöhung zu beteiligen, indem sie einen Kaufauftrag in bar über einen Betrag von einem Drittel des Volumens der SSB-Kapitalerhöhung, entsprechend ca. 400 Millionen Euro auf Basis einer SSB-Kapitalerhöhung im Volumen von 1,2 Milliarden Euro, zum Platzierungspreis der SSB-Kapitalerhöhung erteilt, ohne die Preisfestsetzung zu beeinflussen. Die endgültige Anzahl der von Sartorius erworbenen neuen Aktien hängt von der endgültigen Zuteilung ab, die sich aus dem Bookbuilding-Verfahren ergibt, das nach den für diese Art von Transaktion üblichen Grundsätzen festgelegt wird.
Wichtiger Hinweis Diese Mitteilung darf weder in Südafrika, Australien, Kanada oder Japan publiziert, verbreitet oder veröffentlicht werden. Die Publikation, Verbreitung oder Veröffentlichung dieser Mitteilung kann in bestimmten Jurisdiktionen durch Gesetze oder Verordnungen eingeschränkt sein. Daher müssen sich Personen in solchen Jurisdiktionen, in denen diese Mitteilung publiziert, verbreitet oder veröffentlicht wird, selbst über diese Gesetze oder Verordnungen informieren und diese einhalten. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Jurisdiktion darstellen. In Jurisdiktionen, in denen hierfür eine Registrierung oder Genehmigung erforderlich ist, dürfen keine Mitteilungen und Informationen im Zusammenhang mit der Platzierung Eigener Aktien öffentlich verbreitet werden. Es wurden und werden keine Schritte in einer Jurisdiktion unternommen, in der solche Schritte erforderlich wären. Die Platzierung durch die Emittentin oder der Kauf der Platzierungs-Vorzugsaktien kann in bestimmten Jurisdiktionen rechtlichen und regulatorischen Beschränkungen unterliegen. Die Emittentin und ihre Berater übernehmen keine Verantwortung für Verletzungen jeglicher solcher Beschränkungen durch irgendeine Person. Bei dieser Mitteilung handelt es sich nicht um einen Prospekt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 in der jeweils geltenden Fassung (die „Prospektverordnung“) und der Verordnung (EU) 2017/1129, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 („EUWA“) auch Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs ist (die „UK-Prospektverordnung“). Diese Mitteilung ist weder ein öffentliches Angebot an andere als qualifizierte Anleger, noch ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zur Interessenbekundung im Hinblick auf ein öffentliches Angebot an andere als qualifizierte Anleger in jeglicher Jurisdiktion. Europäischer Wirtschaftsraum In Bezug auf die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (jeweils ein „Mitgliedstaat“), wurden und werden keine Maßnahmen für ein öffentliches Angebot der Wertpapiere ergriffen, welches die Veröffentlichung eines Prospekts in einem relevanten Mitgliedstaat, einschließlich Frankreich und Deutschland, erfordert. Infolgedessen dürfen die Wertpapiere in den betreffenden Mitgliedstaaten nur (i) qualifizierten Anlegern im Sinne der Prospektverordnung oder (ii) unter anderen Umständen angeboten werden, unter denen die Emittentin keinen Prospekt gemäß Artikel 3 Abs. 2 der Prospektverordnung veröffentlichen muss. Diese Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die Mitgliedstaaten gelten zusätzlich zu allen anderen Verkaufsbeschränkungen, die in den jeweiligen Mitgliedstaaten gelten können. Vereinigtes Königreich In Bezug auf das Vereinigte Königreich wurden und werden keine Maßnahmen für ein öffentliches Angebot der hierin genannten Wertpapiere ergriffen, welches die Veröffentlichung eines Prospekts erfordert. Folglich dürfen und werden die Wertpapiere nur (i) qualifizierten Anlegern im Sinne der UK Prospektverordnung, (ii) weniger als 150 natürlichen oder juristischen Personen (anderen als qualifizierten Anlegern im Sinne der UK Prospektverordnung) oder (iii) im Einklang mit den in Artikel 1 Abs. 4 der UK Prospektverordnung genannten Ausnahmen oder anderen Umständen, die nicht die Veröffentlichung eines Prospekts durch die Emittentin gemäß Artikel 3 der UK Prospektverordnung erfordern, angeboten. Die Verbreitung dieser Mitteilung wurde nicht durch eine „autorisierte Person“ im Sinne von Artikel 21 Abs. 1 des Financial Services and Markets Act 2000 vorgenommen oder genehmigt. Folglich wird diese Mitteilung nur an solche Personen im Vereinigten Königreich verbreitet und richtet sich nur an solche, die (i) „Investment Professionals“ im Sinne von Artikel 19 Abs. 5 des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in seiner jeweils geltenden Fassung, die „Order“) sind, (ii) Personen im Sinne von Artikel 49 Abs. 2 lit. a bis d („high net worth companies, unincorporated associations etc.“) der Order sind, oder (iii) Personen sind, gegenüber denen eine Aufforderung oder ein Anreiz zur Ausübung einer Anlagetätigkeit (im Sinne von Artikel 21 des Financial Services and Markets Act 2000) in Verbindung mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Wertpapieren auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt oder veranlasst werden darf (alle diese Personen zusammen bezeichnet als „Relevante Personen“). Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte sich nicht auf den Inhalt dieses Dokuments verlassen oder auf Grundlage dessen Handeln. Vereinigte Staaten von Amerika Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch Teil eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) oder den Gesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten, verkauft, verpfändet oder anderweitig übertragen werden, mangels Registrierung gemäß dem Securities Act oder einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen, oder einer Transaktion, die nicht den Registrierungserfordernissen unterliegt. Die Emittentin beabsichtigt nicht, alle oder einen Teil der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten gemäß dem Securities Act zu registrieren oder ein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten durchzuführen. Südafrika, Australien, Kanada und Japan Diese Mitteilung darf weder in Südafrika, Australien, Kanada oder Japan veröffentlicht, weitergeleitet oder verbreitet werden.
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