EQS-Ad-hoc: RWE Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Kapitalmaßnahme
RWE Aktiengesellschaft: Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR – RWE AG erwirbt Con Edison Clean Energy Businesses, Inc. und begibt eine Pflichtwandelschuldverschreibung

01.10.2022 / 21:18 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS - ein Service der EQS Group AG.
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Die RWE Aktiengesellschaft hat heute mit Consolidated Edison Inc., New York, einen Kaufvertrag zum Erwerb sämtlicher Anteile an der Con Edison Clean Energy Businesses, Inc., New York, geschlossen.

Con Edison Clean Energy Businesses, Inc. ist ein im US-amerikanischen Markt führender Betreiber und Entwickler von Solaranlagen und Speichern mit einem operativen Portfolio von ca. 3,1 GWAC und einem ca. 7,3 GWAC großen Entwicklungsportfolio. Mit der Akquisition erweitert RWE sein globales Portfolio im Bereich der Erneuerbaren Energien insgesamt und diversifiziert das Portfolio gleichzeitig in technologischer Hinsicht. Zudem stärkt RWE sein US-amerikanisches Geschäft und diversifiziert sich damit auch geographisch weiter. Der Vollzug der Transaktion steht insbesondere noch unter dem Vorbehalt regulatorischer Freigaben.

Der Kaufpreis für die Akquisition beträgt 6,8 Mrd. USD Enterprise Value.

Die Finanzierung erfolgt zunächst über einen Brückenkredit, der zum Teil durch eine Eigenkapitalmaßnahme der RWE Aktiengesellschaft refinanziert wird. In diesem Zusammenhang hat die RWE Aktiengesellschaft mit der Qatar Holding LLC, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Qatar Investment Authority, eine Investorenvereinbarung mit für Ankeraktionäre üblichen Regelungen abgeschlossen und die Emission einer durch die RWE Aktiengesellschaft garantierten Pflichtwandelschuldverschreibung mit einem Gesamtnennbetrag von 2.427,6 Millionen Euro und einer Laufzeit von bis zu einem Jahr vereinbart. Diese wird in neue Inhaberstückaktien der RWE Aktiengesellschaft gewandelt, die voraussichtlich knapp 10% des aktuellen Grundkapitals entsprechen.

Mitgeteilt durch Dr. Ulrich Rust, General Counsel


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