EQS-Ad-hoc: PREOS Global Office Real Estate & Technology AG / Schlagwort(e): Anleihe
PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung zur Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger der 7,5 %-Wandelanleihe 2019/2024 

23.08.2023 / 12:56 CET/CEST
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PREOS Global Office Real Estate & Technology AG: Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung zur Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger der 7,5 %-Wandelanleihe 2019/2024 

Frankfurt am Main, 23. August 2023 – Der Vorstand der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG („PREOS“, ISIN DE000A2LQ850) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Anleihegläubiger der 7,5 %-Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A254NA6 – „PREOS-Wandelanleihe“) erneut zu einer Abstimmung ohne Versammlung einzuladen. Einziger Beschlussgegenstand wird die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters aller Anleihegläubiger sein.

Auf Anregung aus dem Kreis der Anleihegläubiger wird die PREOS Herrn Klaus Nieding, Rechtsanwalt und Vizepräsident des Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V., als gemeinsamen Vertreter vorschlagen. Nachdem die für eine vorgeschlagene Restrukturierung der PREOS-Wandelanleihe erforderlichen qualifizierten Mehrheiten in einer Abstimmung ohne Versammlung Ende Juli knapp verfehlt wurden und auch ein gemeinsamer Vertreter noch nicht bestellt werden konnte (siehe hierzu Ad-hoc-Mitteilung vom 31. Juli 2023), beabsichtigt die PREOS, mit dem nun zur Bestellung vorgeschlagenen gemeinsamen Vertreter zunächst Gespräche und Verhandlungen über die noch bestehenden Optionen für eine Restrukturierung der PREOS-Wandelanleihe aufzunehmen.

Die Abstimmung ohne Versammlung soll im Zeitraum vom 9. September 2023, 00:00 Uhr (MESZ) bis zum 11. September 2023, 24:00 Uhr (MESZ) stattfinden.

Die entsprechende Aufforderung zur Stimmabgabe wird voraussichtlich am 25. August 2023 auf der Homepage der PREOS (https://www.preos.de) unter der Rubrik „Investor Relations“ unter dem Abschnitt „Wandelanleihe 2019/2024“ sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

 



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