EQS-Ad-hoc: Netfonds AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Netfonds AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

25.10.2022 / 19:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Der Vorstand der Netfonds AG, Hamburg, hat am 11. Oktober 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eigene Aktien der Netfonds AG (ISIN DE000A1MME74) (ISIN DE0005909006) zu erwerben. Das Aktienrückkaufprogramm beginnt am 26. Oktober 2022 und endet spätestens am 30. Juni 2023. In diesem Zeitraum können maximal bis zu 20.000 Aktien der Nefonds AG zu einem maximal aufzuwendenden Erwerbspreis von insgesamt Euro 1,0 Mio. über die Börse erworben werden.

Der Vorstand macht dabei von der am 14. August 2019 von der Hauptversammlung beschlossenen Ermächtigung Gebrauch. Danach ist die Netfonds AG berechtigt, bis zum 13. August 2024 eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Netfonds AG zu erwerben.
Der Erwerb eigener Aktien erfolgt unter Beauftragung eines unabhängigen Kredit-, oder Wertpapier Instituts. Dieses hat sich verpflichtet, den Rückkauf ausschließlich über die Börse und nach Maßgabe der durch die ordentliche Hauptversammlung der Netfonds AG am 14. August 2019 erteilten Ermächtigung sowie den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 durchzuführen.

Das unabhängige Kredit-, oder Wertpapier Institut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Netfonds AG entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von der Netfonds AG. Das unabhängige Kredit-, oder Wertpapier Institut ist verpflichtet, die Aktien zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 zu erwerben. Der Erwerbspreis je Aktie darf den am vorhergehenden Handelstag durch die letzte Kursfeststellung ermittelten Börsenkurs einer Aktie der Netfonds AG im XETRA-Handelssystem um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Insbesondere werden die Aktien der Netfonds nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem jeweiligen Handelssystem liegt. Darüber hinaus werden an einem Handelstag nicht mehr Aktien als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem jeweiligen Handelssystem erworben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit beendet werden. Die erworbenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung am 14. August 2019 genehmigten Zwecken verwendet werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Netfonds gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 die bekanntgegebenen Geschäfte auf der Internetseite www.netfonds.de veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Hamburg, den 25. Oktober 2022

Der Vorstand


Mitteilende Person: Peer Reichelt, Vorstand Kontakt: preichelt@netfonds.de Tel.: +49 40 8 222 67 0
 

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Netfonds AG
Heidenkampsweg 73
20097 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 40 822267 0
E-Mail: info@netfonds.de
Internet: www.netfonds.de
ISIN: DE000A1MME74
WKN: A1MME7
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München (m:access)
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