EQS-Ad-hoc: Mutares SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Dividende
Mutares SE & Co. KGaA plant Ausschüttung einer Basisdividende von EUR 1,00 je Aktie; zusätzliche Performance-Dividende von bis zu EUR 1,00 je Aktie abhängig von Exit-Erlösen bis zur Hauptversammlung

06.04.2023 / 13:25 CET/CEST
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Mutares SE & Co. KGaA plant Ausschüttung einer Basisdividende von EUR 1,00 je Aktie; zusätzliche Performance-Dividende von bis zu EUR 1,00 je Aktie abhängig von Erlösen aus Exits bis zur Hauptversammlung

München, 6. April 2023 – Der Vorstand der Mutares Management SE, der persönlich haftenden Gesellschafterin der Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) („Gesellschaft“), und der Aufsichtsrat der Gesellschaft haben heute beschlossen, der am 10. Juli 2023 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Mutares SE & Co. KGaA für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von EUR 117.828.514,82 die Ausschüttung einer Basisdividende in Höhe von EUR 1,00 (Vorjahr: EUR 1,00) je dividendenberechtigter Aktie vorzuschlagen. Zusätzlich zu dieser Basisdividende soll in Abhängigkeit von weiteren, erfolgreichen Unternehmensverkäufen bis zur Hauptversammlung am 10. Juli 2023 die Ausschüttung einer Performance-Dividende in Höhe von bis zu EUR 1,00 (Vorjahr EUR 0,50) je dividendenberechtigter Aktie vorgeschlagen werden. Der endgültige Gewinnverwendungsvorschlag an die Hauptversammlung erfolgt daher in Abhängigkeit von weiteren, erfolgreichen Exits bis zum 10. Juli 2023.

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Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere von Mutares wurden und werden nicht unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung ("Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des Securities Act oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß dem Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. In den Vereinigten Staaten erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.

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