EQS-Ad-hoc: Mutares SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Anleihe
Mutares prüft weitere Erhöhung der im März 2023 begebenen Anleihe um ein Volumen von bis zu EUR 100 Mio.

16.01.2024 / 08:00 CET/CEST
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Mutares prüft weitere Erhöhung der im März 2023 begebenen Anleihe um ein Volumen von bis zu EUR 100 Mio. 

München, 16. Januar 2024 – Die Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) ("Mutares") hat heute beschlossen, eine weitere Aufstockung der ursprünglich im März 2023 in Höhe von EUR 100 Mio. begebenen und im Mai 2023 um EUR 50 Mio. aufgestockten Anleihe mit Laufzeit bis 31. März 2027 (ISIN: NO0012530965) um bis zu EUR 100 Mio. im Rahmen der bestehenden Erhöhungsoption im Wege einer Privatplatzierung zu prüfen. Pareto Securities und Arctic Securities wurden beauftragt, die für eine spätere Marktansprache von Investoren und die Transaktion erforderliche Dokumentation vorzubereiten. Die Mutares zufließenden Nettoerlöse durch die Erhöhung sollen im Wesentlichen für allgemeine Geschäftszwecke, weiteres Portfoliowachstum, einschließlich der Finanzierung weiterer Unternehmensakquisitionen, verwendet werden.

Die endgültige Entscheidung über die Erhöhung des Emissionsvolumens der Anleihe wird von Mutares in Abhängigkeit von den Marktbedingungen getroffen werden. Mutares wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den Verlauf der Transaktion gemäß den gesetzlichen Bestimmungen informieren.

 

Wichtige Hinweise

Diese Mitteilung ist eine Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art 17 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch. Sie stellt weder eine Finanzanalyse noch eine auf Finanzinstrumente bezogene Beratung oder Empfehlung, noch ist diese Bekanntmachung ein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten"), in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen Beschränkungen unterliegt.

Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere von Mutares wurden und werden nicht unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung ("Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des Securities Act oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es findet keine Registrierung der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß dem Securities Act bzw. den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan statt. In den Vereinigten Staaten erfolgt kein öffentliches Angebot der Wertpapiere.

Bestimmte Aussagen in dieser Ad-hoc-Mitteilung sind zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß eine Reihe von Risiken, Unsicherheiten und Annahmen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von denen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit enthalten sind. Diese Risiken, Unsicherheiten und Annahmen könnten sich nachteilig auf das Ergebnis und die finanziellen Folgen der hierin beschriebenen Pläne und Ereignisse auswirken. Niemand übernimmt die Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Sie sollten sich nicht übermäßig auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen, die nur zum Zeitpunkt dieser Ad-hoc-Mitteilung gelten.

 

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