EQS-Ad-hoc: Hypoport SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. ES BESTEHEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG. Hypoport SE setzt Anzahl neuer Aktien und Platzierungspreis für die neuen Aktien fest Berlin, 20. Januar 2023 – Der Vorstand der Hypoport SE ("Gesellschaft"; ISIN DE0005493365; WKN 549336; Börsenkürzel HYQ) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlage von EUR 6.493.376,00 um EUR 378.788,00 auf EUR 6.872.164,00 durch aus Ausgabe von 378.788 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien ("Neue Aktien") unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals zu erhöhen ("Kapitalerhöhung"). Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die 378.788 Neuen Aktien mit Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2022 wurden im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bei qualifizierten Anlegern platziert. Die Neuen Aktien wurden zu einem Platzierungspreis von EUR 132,00 je Neuer Aktie zugeteilt. Der Discount zum Volumen gewichteten Durchschnittskurs der letzten 3 Tage auf XETRA beträgt 4,0%. Der Bruttoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung beläuft sich daher auf rund EUR 50 Millionen. Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll verwendet werden, die außerordentlichen Wachstumschancen in der derzeitigen Phase des Marktumbruchs in der Immobilienfinanzierung zu nutzen. Die Neuen Aktien sollen voraussichtlich am oder um den 25. Januar 2023 prospektfrei zum Handel am Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen werden. Der erste Handelstag der Neuen Aktien und die Lieferung der Neuen Aktien an die Investoren sollen am oder um den 27. Januar 2023 stattfinden. Nach der Privatplatzierung werden die Gesellschaft und Ronald Slabke als Großaktionär einer Lock-up Verpflichtung von 180 Tagen unterliegen. Die Gesellschaft verpflichtet sich ohne Zustimmung der transaktionsbegleitenden Bank unter anderem keine weiteren Aktien oder Finanzinstrumente, die in Aktien wandelbar sind, auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen. Ronald Slabke verpflichtet sich in der Lock-up Periode keine Aktien der Gesellschaft zu verkaufen. Die Lock-up Verpflichtungen enthalten jeweils marktübliche Ausnahmen.
Kontakt: Jan H. Pahl Head of Investor Relations // IRO Tel.: +49 (0)30 / 42086 - 1942 Mobil: +49 (0)176 / 965 125 19 Email: ir@hypoport.de
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Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot oder einen Teil eines Angebots zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Aktien ("Aktien") der Hypoport SE ("Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Die Aktien der Gesellschaft sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") registriert werden und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne die Registrierung oder die Inanspruchnahme einer entsprechenden Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nach dem Securities Act, oder in einer Transaktion die nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegt, weder angeboten noch verkauft werden. 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Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung nur an (i) Personen, die unter Artikel 2 (e) der Prospektverordnung in der Form, in der diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Bestand nationalen Rechts ist, und auch Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung ("Order") fallen, (ii) Personen, die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) oder (iii) Personen, denen sie anderweitig unter den jeweils anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften rechtmäßig zugänglich gemacht werden darf (solche Personen zusammen, "Relevanten Personen")). Auf diese Mitteilung dürfen andere Personen als Qualifizierte Anleger oder Relevante Personen nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. 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Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Meinungen, Prognosen und Annahmen des Vorstands der Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken sowie Ungewissheiten, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Ereignisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen und Ereignissen abweichen können. Hierin enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen und Ergebnisse verstanden werden und sind nicht notwendigerweise zuverlässige Indikatoren dafür, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen besitzen nur am Tag dieser Mitteilung Gültigkeit. 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