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GUBOR SCHOKOLADEN sagt die Begebung der Unternehmensanleihe 2024/2029 ab

04.12.2024 / 17:40 CET/CEST
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GUBOR SCHOKOLADEN sagt die Begebung der Unternehmensanleihe 2024/2029 ab

Dettingen unter Teck, 4. Dezember 2024 – Das Management der Gubor Schokoladen GmbH hat heute beschlossen, die im Rahmen des Öffentlichen Angebots und der Privatplatzierung eingereichten Zeichnungsaufträge für die Unternehmensanleihe 2024/2029 (ISIN: DE000A383SJ3 WKN: A383SJ) nicht anzunehmen. Diese Entscheidung wurde nach sorgfältiger Abwägung getroffen, da das erreichte Platzierungsvolumen nicht den Erwartungen der Gesellschaft entspricht. Ziel der Absage ist es, die bestmöglichen Bedingungen für die Finanzierung der Unternehmensgruppe zu gewährleisten.
 

Kontakt

Dieter Schäfer, Leiter Kommunikation / PR / ÖA
Gubor Schokoladen GmbH
Dieselstraße 9
D-73265 Dettingen unter Teck
T: +49 (0) 7021 / 8088-148
kommunikation@gubor.de

 

Pflichtangaben gemäß § 37a HGB:
Gubor Schokoladen GmbH Dieselstraße 9 73265 Dettingen/Teck Geschäftsführung: Claus Cersovsky, Udo Zimmer, Rüdiger Bonner, Peter Riegelein Amtsgericht Stuttgart HRB 726164

 

Disclaimer 

Diese Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen stellen weder in der Bundesrepublik Deutschland oder der Republik Österreich noch im Großherzogtum Luxemburg oder in einem anderen Land ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Gubor Schokoladen GmbH dar und sind nicht in diesem Sinne auszulegen, insbesondere dann nicht, wenn ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung verboten oder nicht genehmigt ist, und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt. Potentielle Investoren in Teilschuldverschreibungen der Anleihe 2024/2029 der Gubor Schokoladen GmbH werden aufgefordert, sich über derartige Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Eine Investitionsentscheidung betreffend die Teilschuldverschreibungen der Anleihe 2024/2029 der Gubor Schokoladen GmbH darf ausschließlich auf Basis des von der Luxemburgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier – CSSF) am 6. November 2024 gebilligten Wertpapierprospekts erfolgen, der unter www.gubor-anleihe.de, http://www.luxse.com/ sowie unter https://my.oekb.at/ veröffentlicht ist. Die Billigung durch die CSSF ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Potenzielle Anleger sollten den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen dürfen nicht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg verbreitet werden, insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten, an U.S. Personen (wie in Regulation S unter dem United States Securities Act von 1933 definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten, soweit eine solche Verbreitung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg nicht durch zwingende Vorschriften des jeweils geltenden Rechts vorgeschrieben ist. Jede Verletzung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen wertpapierrechtliche Vorschriften bestimmter Länder, insbesondere der Vereinigten Staaten, darstellen. Teilschuldverschreibungen der Gubor Schokoladen GmbH werden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg nicht öffentlich zum Kauf angeboten. 

 



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Gubor Schokoladen GmbH
Dieselstr. 9
73265 Dettingen unter Teck
Deutschland
E-Mail: info@gubor.de
ISIN: DE000A383SJ3
WKN: A383SJ
Börsen: Freiverkehr in Frankfurt, München
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