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Covestro AG: Covestro unterzeichnet eine Investitionsvereinbarung mit ADNOC und unterstützt öffentliches Übernahmeangebot an alle Covestro-Aktionäre

01.10.2024 / 08:40 CET/CEST
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Covestro AG („Covestro“ oder „Gesellschaft“) hat heute mit Unternehmen der ADNOC Gruppe, einschließlich ADNOC International Limited („ADNOC International“) und deren mittelbarem Tochterunternehmen ADNOC International Germany Holding AG („Bieterin“), eine Investitionsvereinbarung mit einer Laufzeit bis Ende 2028 unterzeichnet. Die Investitionsvereinbarung sieht vor, dass die Bieterin ein öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der Gesellschaft zu einem Preis von 62,00 Euro unterbreiten wird.
Gleichzeitig haben der Vorstand und der Aufsichtsrat von Covestro heute beschlossen, dass das Grundkapital der Gesellschaft bei Vollzug des Übernahmeangebots um 10% (18.900.000 Aktien) erhöht werden soll. Bei und vorbehaltlich des Vollzugs sollen die neuen Aktien gegen Zahlung eines Betrags pro Aktie, der dem Angebotspreis entspricht und damit bei einem Angebotspreis von 62,00 Euro zu einem Gesamtbetrag von 1,17 Mrd. Euro führt, unter vereinfachtem Ausschluss des Bezugsrechts an die Bieterin ausgegeben werden.
Das Übernahmeangebot wird einer Mindestannahmequote von 50 Prozent plus einer Aktie und üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich fusionskontrollrechtlicher, außenwirtschaftsrechtlicher und EU-drittstaatensubventionsrechtlicher Freigaben, unterliegen.
Covestro begrüßt und unterstützt nach eingehender Prüfung das von der Bieterin angekündigte Übernahmeangebot. Vorstand und Aufsichtsrat werden die Angebotsunterlage nach ihrer Veröffentlichung sorgfältig prüfen und gemäß § 27 WpÜG eine begründete Stellungnahme abgeben. Vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage gehen Vorstand und Aufsichtsrat derzeit davon aus, dass sie den Aktionären von Covestro empfehlen werden, das Angebot anzunehmen. 
Im Zusammenhang mit dem Abschluss der Investitionsvereinbarung hat der Vorstand mit Unterstützung des Aufsichtsrats beschlossen, keine Dividendenausschüttung bis zum Vollzug des Übernahmeangebots vorzuschlagen.


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