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Commerzbank Aktiengesellschaft: EZB legt SREP-P2R-Kapitalanforderung an Commerzbank für 2024 fest

08.12.2023 / 19:21 CET/CEST
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Ad hoc Mitteilung   08. Dezember 2023

EZB legt SREP-P2R-Kapitalanforderung an Commerzbank für 2024 fest

Die Europäische Zentralbank hat im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) die bankspezifischen Kapitalanforderungen an den Commerzbank-Konzern für 2024 festgelegt. Die zusätzliche Eigenmittelanforderung der Säule 2 (P2R) steigt geringfügig um 25 Basispunkte auf 2,25 % des Gesamtkapitals, von der mindestens 1,27 % mit hartem Kernkapital abzudecken sind. Der SREP-Beschluss ersetzt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 den bisherigen SREP-Beschluss.

Die harte Kernkapitalanforderung an die Commerzbank auf Konzernebene liegt unter Berücksichtigung der Anforderungen des aktuellen SREP-Beschlusses zum 30. September 2023 pro forma bei 10,27 % der risikogewichteten Aktiva (MDA-Schwelle). Sie setzt sich zusammen aus dem CET-1-Minimum von 4,5 %, der P2R-Anforderung von 1,27 %, dem Kapitalerhaltungspuffer von 2,5 %, dem D-SIB-Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Banken von 1,25 %, dem antizyklischen Kapitalpuffer von derzeit 0,63 %, dem sektoralen Systemrisikopuffer von derzeit 0,1 % sowie einer AT-1-Unterdeckung von derzeit 0,02 %.

Mit einer CET1-Quote von 14,6 % per September 2023 liegt die Commerzbank weit oberhalb der MDA-Schwelle. Die Anforderungen sind in der Strategieplanung der Commerzbank genauso berücksichtigt wie in der Ziel-Eigenkapitalquote von 13,5 %.

 

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Diese Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen. Dabei handelt es sich um Aussagen, die keine Tatsachen der Vergangenheit beschreiben. Solche Aussagen in dieser Mitteilung betreffen unter anderem die erwartete zukünftige Geschäftsentwicklung der Commerzbank, erwartete Effizienzgewinne und Synergien, erwartete Wachstumsperspektiven und sonstige Chancen für eine Wertsteigerung der Commerzbank sowie die erwarteten zukünftigen finanziellen Ergebnisse, Restrukturierungsaufwendungen und sonstige Finanzentwicklungen und -angaben. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Planungen, Erwartungen, Schätzungen und Prognosen des Vorstands. Sie sind von einer Reihe von Annahmen abhängig und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen wesentlich von jenen abweichen, die durch diese in die Zukunft gerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa, den USA und in anderen Regionen, in denen die Commerzbank einen erheblichen Teil ihrer Erträge erzielt und einen erheblichen Teil ihrer Vermögenswerte hält, die Preisentwicklung von Vermögenswerten und Entwicklung von Marktvolatilitäten, insbesondere aufgrund der andauernden europäischen Schuldenkrise, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strategischen Initiativen zur Verbesserung des Geschäftsmodells, die Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement, Risiken aufgrund regulatorischer Änderungen sowie andere Risiken. In die Zukunft gerichtete Aussagen gelten deshalb nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. Die Commerzbank ist nicht verpflichtet, die in dieser Mitteilung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung eintreten.

 

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