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bet-at-home.com AG hebt Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2024 an

05.11.2024 / 18:26 CET/CEST
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AD-HOC INFORMATION

VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION GEMÄSS ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014

 

bet-at-home.com AG hebt Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2024 an

Düsseldorf, 05. November 2024. Die bisherige Prognose der bet-at-home.com AG (im Folgenden auch „BaH“) ging davon aus, dass der bet-at-home.com AG Konzern im Geschäftsjahr 2024 einem Brutto-Wett- und Gamingertrag („GGR“) zwischen 45 Mio. EUR und 53 Mio. EUR und ein „EBITDA vor Sondereinflüssen“* von -1 Mio. EUR bis 2,5 Mio. EUR erreicht.

Aufgrund der positiven Ertragsentwicklung der beiden Geschäftssegmente Online Sportwetten und Online Gaming sowie des effizienten Kostenmanagements geht der Vorstand bei unveränderter GGR-Prognose nunmehr davon aus, dass im Geschäftsjahr 2024 ein EBITDA vor Sondereinflüssen* von 1,5 Mio. EUR bis 4,5 Mio. EUR erreicht wird.

Unter Berücksichtigung von Sondereinflüssen geht der Vorstand gleichwohl von einem negativen Konzernergebnis im Gesamtjahr aus (Stand 30.09.2024: -3,3 Mio. EUR (Vergleichszeitraum Vorjahr: -0,2 Mio. EUR)), da dieses maßgeblich von bereits bekannt gegebenen Ereignissen in früheren Geschäftsjahren beeinflusst ist (insb. durch eine Rückstellung in Höhe von 4,8 Mio. EUR auf Grund eines Urteils in der Schweiz, wonach Sportwetten als elektronisch erbrachte Dienstleistung klassifiziert wurden und somit der Schweizerischen Umsatzsteuer unterliegen (wir verweisen auf die Ad hoc-Mitteilung vom 5. September 2024) sowie durch Aufwendungen im Zusammenhang mit Klagen auf Erstattung von Spielverlusten (wir verweisen auf die Ad hoc-Mitteilung vom 20. August 2024)).

*(Das EBITDA vor Sondereinflüssen stellt das operative Ergebnis des bet-at-home.com AG Konzerns vor Sondereffekten dar, d.h. das Ergebnis des bet-at-home.com AG Konzerns bereinigt um Sonderaufwendungen und Sondererträge (zu Sondereinflüssen können u.a. Restrukturierungen, Rechtsfälle im Zusammenhang mit Kundenklagen sowie Schließungen oder Veräußerungen von Unternehmensteilen gehören).

 

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