EQS-Ad-hoc: Adtran Holdings, Inc. / Schlagwort(e): Gewinnwarnung Ad-hoc-Meldung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 ADTRAN Holdings, Inc.: Vorläufige Q3 2023 Umsatzerlöse liegen unterhalb der Prognose, während Non-GAAP operative Marge innerhalb der Prognose liegt
Huntsville, Alabama (Vereinigte Staaten von Amerika). 16. Oktober 2023 (CT).
Im Rahmen der Erstellung des Berichts für die ersten neun Monate des Geschäftsjahrs 2023 hat die ADTRAN Holdings, Inc. („ADTRAN Holdings“ oder die „Gesellschaft“) (NASDAQ: ADTN; FSE: QH9) heute festgestellt, dass die vorläufigen U.S.-GAAP Umsatzerlöse für das dritte Quartal unterhalb der Prognose der Gesellschaft lagen, während die Prognose der Gesellschaft im Hinblick auf die Non-GAAP operative Marge erfüllt wurde.
Die Abweichung von der Prognose im Hinblick auf die Umsatzerlöse wurde maßgeblich durch eine unerwartete Stärkung des US-Dollars im Verlauf des dritten Quartals des Geschäftsjahrs 2023 ausgelöst. Es ergaben sich die folgenden vorläufigen Zahlen:
Die Zahl der Kunden ist im dritten Quartal 2023 weiter gestiegen. Dennoch geht das Management davon aus, dass Kunden weiterhin ihren Bestand konservativ verwalten und ihre Investitionsbudgets im vierten Quartal als Reaktion auf die veränderte wirtschaftliche Situation anpassen.
Die finalen Ergebnisse für den Drei-Monats-Zeitraum und den Neun-Monats-Zeitraum bis 30. September 2023 werden wie geplant am 6. November 2023 (Central Time) bzw. 7. November 2023 (Mitteleuropäischer Zeit) veröffentlicht.
Die Informationen in dieser Ad-hoc-Meldung basieren ausschließlich auf ungeprüften Konzernergebnissen. Die Non-GAAP operative Marge (diese wird berechnet, indem der Non-GAAP operative Betriebsverlust durch den U.S.-GAAP Umsatzerlös dividiert wird) ist eine Non-GAAP Kennzahl (d.h. ein angepasster Wert). Eine Überleitung zwischen dem operativen Betriebsverlust für das dritte Quartal nach den in den USA allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (U.S.-GAAP) und dem (angepassten) Non-GAAP operativen Betriebsverlust ist in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. Warnhinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen Die in dieser Ad-hoc-Meldung enthaltenen Aussagen, die keine historischen Fakten darstellen, wie z.B. Aussagen über die Strategie, den Ausblick und die Finanzprognose, sind zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen auch an der Verwendung von Wörtern wie "glauben", "erwarten", "beabsichtigen", "schätzen", "voraussehen", "werden", "können", "könnten" und ähnlichen Ausdrücken zu erkennen. Darüber hinaus kann ADTRAN Holdings durch seine Geschäftsleitung von Zeit zu Zeit zukunftsgerichtete öffentliche Aussagen zu den hier beschriebenen Themen machen. ADTRAN Holdings ist nicht verpflichtet, solche zukunftsgerichteten Informationen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Alle derartigen zukunftsgerichteten Aussagen sind notwendigerweise Schätzungen und spiegeln die beste Einschätzung des Managements auf der Grundlage aktueller Informationen wider. Tatsächliche Ereignisse oder Ergebnisse können aufgrund einer Vielzahl von Faktoren erheblich von denen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen angenommen wurden. Obwohl es unmöglich ist, alle diese Faktoren zu identifizieren, können Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von den von ADTRAN Holdings geschätzten abweichen, unter anderem sein: (i) Risiken und Ungewissheiten im Zusammenhang mit Produktions- und Lieferkettenbeschränkungen; (ii) Risiken und Ungewissheiten im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Unternehmenszusammenschluss zwischen der Gesellschaft, der ADTRAN, Inc. ("ADTRAN") und der Adtran Networks SE ("Adtran Networks"), einschließlich der Risiken im Zusammenhang mit der Fähigkeit, die Geschäfte von ADTRAN und Adtran Networks erfolgreich zu integrieren, der Unterbrechung der Zeit des Managements für das laufende Geschäft aufgrund der Integrationsbemühungen nach dem Unternehmenszusammenschluss und das Risiko, dass ADTRAN Holdings nicht in der Lage sein könnte, die erwarteten Synergien zu erzielen, oder dass es länger dauern oder teurer sein könnte als erwartet, diese Synergien zu erzielen; (iii) Risiken und Ungewissheiten im Zusammenhang mit der kürzlichen Anpassung unseres Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 sowie der Abschlüsse für das erste und zweite Quartal 2023 und einer anhaltenden erheblichen Schwäche in unserer internen Kontrolle der Finanzberichterstattung; (iv) das Risiko von Umsatzschwankungen aufgrund langwieriger Verkaufs- und Genehmigungsprozesse, die von großen und anderen Dienstleistern für neue Produkte verlangt werden, sowie eines anhaltend strikteren Bestandsmanagements der Kunden von ADTRAN; (v) das Risiko, das von potenziellen Verletzungen von Informationssystemen und Cyber-Angriffen ausgeht; (vi) das Risiko, dass ADTRAN nicht in der Lage sein könnte, effektiv zu konkurrieren, auch durch Produktverbesserungen und -entwicklung und (vii) andere Risiken, die in den von ADTRAN Holdings bei der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) eingereichten Unterlagen, einschließlich des Jahresberichts auf Formular 10-K für das am 31. Dezember 2022 beendete Jahr in der aktuellen Fassung, als auch auf Formular 10-Q für das am 30. Juni 2023 beendete Quartal, aufgeführt sind.
Erläuterung der Verwendung von Non-GAAP-Finanzkennzahlen Die nachstehende Tabelle enthält eine Überleitung des operativen Betriebsverlustes, wie er nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen in den Vereinigten Staaten ("U.S.-GAAP") ausgewiesen wird, zum Non-GAAP operativen Betriebsverlust. Diese Non-GAAP Kennzahl lässt akquisitionsbedingte Aufwendungen, Abschreibungen und Anpassungen (bestehend aus immateriellen Abschreibungen auf Auftragsbestände, entwickelte Technologien, Kundenbeziehungen und Markennamen, die im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden, und Abschreibungen auf Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts von Vorräten), aktienbasierte Vergütungsaufwendungen, Abschreibungen auf versicherungsmathematische Verluste aus Pensionsplänen, Anpassungen für aufgeschobene Vergütungen, Integrationsausgaben, Restrukturierungsaufwendungen und Wertminderungen von Vermögenswerten sowie des Goodwill unberücksichtigt. Diese Kennzahl wird von der Geschäftsleitung in unseren laufenden Planungs- und jährlichen Budgetierungsprozessen verwendet. Darüber hinaus sind wir der Ansicht, dass die Darstellung des Non-GAAP operativen Betriebsverlusts in Kombination mit der Darstellung der am ehesten vergleichbaren U.S.-GAAP-Finanzkennzahl, dem U.S.-GAAP operativen Betriebsverlust, für das Gesamtverständnis der laufenden operativen Leistung der Gesellschaft von Vorteil ist. Diese Non-GAAP Finanzkennzahl wird nicht in Übereinstimmung mit oder als Alternative zu U.S.-GAAP erstellt und sollte daher nicht isoliert oder als Ersatz für die Analyse unserer nach U.S.-GAAP ausgewiesenen Ergebnisse betrachtet werden. Darüber hinaus sind die von uns berechneten Non-GAAP Kennzahlen möglicherweise nicht mit ähnlichen, von anderen Unternehmen berechneten Kennzahlen vergleichbar.
Überleitung vom U.S.-GAAP operativen Betriebsverlust zum Non-GAAP operativen Betriebsverlust (Ungeprüft, in Millionen)
(1) Beinhaltet die immaterielle Abschreibung von Auftragsbeständen, Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts von Vorräten, entwickelten Technologien, Kundenbeziehungen und Markennamen, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden, und Abschreibungen auf Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts von Vorräten.
(2) Beinhaltet Aufwendungen für das Restrukturierungsprogramm zur Optimierung der Vermögenswerte und Geschäftsprozesse nach dem Zusammenschluss mit Adtran Networks SE. Diese Aufwendungen beinhalten die Abschreibung von Vorräten in Höhe von ca. $21 Millionen, die durch den Ausstieg aus bestimmten Produktlinien im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsprogramm entstanden sind. Das Restrukturierungsprogramm begann mit Abschluss des Zusammenschlusses mit Adtran Networks SE und wird voraussichtlich Ende 2024 abgeschlossen sein.
(3) Beinhaltet Gebühren im Zusammenhang mit der Erweiterung der internen Kontrollen bei Adtran Networks SE und der Implementierung des DPLTA. Darüber hinaus sind Aufwendungen im Zusammenhang mit dem einmaligen Integrationsbonusprogramm des Unternehmens in Verbindung mit Synergiezielen infolge des Unternehmenszusammenschlusses mit Adtran Networks SE enthalten.
(4) Beinhaltet nicht zahlungswirksame Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Kapitalbeteiligungen, die im Rahmen des Programms zur aufgeschobenen Vergütung von Mitarbeitern der Adtran Holdings, Inc. gehalten werden, die in der verkürzten konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung unter Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten ausgewiesen sind.
(5) Beinhaltet eine nicht zahlungswirksame Wertminderung des Goodwill im Zusammenhang mit unserer Berichtseinheit Services und Support. Die Wertminderung resultiert in erster Linie aus einem Rückgang der prognostizierten Umsatzwachstumsraten und EBITDA-Margen.
Veröffentlicht von Adtran Holdings, Inc.
Für Medien Gareth Spence +44 1904 699 358
Mitteilende Person und Investorenkontakt Steven Williams +49 89 890 665 918
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Adtran Holdings, Inc. |
901 Explorer Boulevard | |
35806 Huntsville | |
Vereinigte Staaten von Amerika | |
Internet: | www.adtran.com |
ISIN: | US00486H1059 |
WKN: | 892015 |
Indizes: | SDAX, TecDAX |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in München, Stuttgart; Nasdaq |
EQS News ID: | 1750125 |
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