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Adtran Holdings, Inc.: ADTRAN gibt Abweichung von den Analystenerwartungen für Q4 2023 und Aussetzung der Dividendenzahlungen bekannt

07.11.2023 / 01:05 CET/CEST
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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

ADTRAN Holdings, Inc: ADTRAN gibt Abweichung von den Analystenerwartungen für Q4 2023 und Aussetzung der Dividendenzahlungen bekannt

 

Huntsville, Alabama (Vereinigte Staaten von Amerika). 6. November 2023 (CT)

 

Auf Basis der aktuellen Geschäftsentwicklung hat ADTRAN Holdings, Inc. („ADTRAN Holdings“ oder die „Gesellschaft“) (NASDAQ: ADTN; FSE: QH9) heute beschlossen, dass die Prognosebandbreite der Gesellschaft für das vierte Quartal 2023 wie folgt von den Analystenerwartungen abweicht:

 

  • Die Prognosebandbreite für den GAAP-Umsatz für das vierte Quartal 2023 liegt zwischen $210 Millionen und $240 Millionen und damit zwischen 27,03% und 16,61% unter den Analystenerwartungen ($287,8 Millionen).
  • Die Prognosebandbreite für die Non-GAAP operative Marge für das vierte Quartal 2023 liegt zwischen
    minus 7% und 0% und damit 6,1 Prozentpunkte unter bis 0,9 Prozentpunkte über den Analystenerwartungen (minus 0,9%).

 

Aufgrund der Ungewissheit über die derzeitige makroökonomische Marktlage, die Lagerbestände der Kunden und deren Auswirkungen auf die Investitionsbereitschaft der Kunden hat die Gesellschaft heute beschlossen, die Dividende der ADTRAN Holdings als Teil des sogenannten capital efficiency program auszusetzen, und zudem führt die Gesellschaft ein umfassendes sogenanntes cost efficiency program durch, um diesen Herausforderungen zu begegnen.

 

Die Non-GAAP operative Marge (diese wird berechnet, indem das Non-GAAP operative Betriebsergebnis (Betriebsverlust) durch den U.S.-GAAP Umsatzerlös dividiert wird) ist eine Non-GAAP Kennzahl (d.h. ein angepasster Wert). Die Gesellschaft hat für das vierte Quartal eine Prognose für die Non-GAAP operative Marge angegeben. Diese Non-GAAP Kennzahl lässt akquisitionsbedingte Aufwendungen, Abschreibungen und Anpassungen (bestehend aus immateriellen Abschreibungen auf Auftragsbestände, entwickelte Technologien, Kundenbeziehungen und Markennamen, die im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden, sowie Abschreibungen auf Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts von Vorräten), aktienbasierte Vergütungsaufwendungen, Abschreibungen von versicherungsmathematischen Verlusten aus Pensionsplänen, Anpassungen für aufgeschobene Vergütungen, Integrationsausgaben, Restrukturierungsaufwendungen und Wertminderungen von Vermögenswerten sowie des Goodwill unberücksichtigt. Die Gesellschaft hat keine Überleitung der Non-GAAP-Prognose zur Prognose auf Basis der allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze in den Vereinigten Staaten von Amerika („U.S.-GAAP“) vorgenommen, weil es aufgrund der Schwierigkeiten, den Zeitpunkt und die Beträge der verschiedenen Posten innerhalb einer angemessenen Bandbreite vorherzusagen, nicht ohne unangemessen hohen Aufwand möglich ist, sämtliche Anpassungen vorherzusagen und zu quantifizieren, die während des Berichtszeitraums auftreten können. Insbesondere schließen diese Non-GAAP-Kennzahlen bestimmte Posten aus, einschließlich fortgesetzter Restrukturierungs- und Integrationskosten, die sich im Zuge der Umsetzung des sogenannten business efficiency program weiterentwickeln und von der Gesellschaft daher nicht quantitativ vorhergesagt werden können. Je nach Wesentlichkeit dieser Posten können sie einen erheblichen Einfluss auf die GAAP-Finanzergebnisse der Gesellschaft haben.

 

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Warnhinweis zu zukunftsgerichteten Aussagen

Die in dieser Ad-hoc-Meldung enthaltenen Aussagen, die keine historischen Fakten darstellen, wie z. B. Aussagen zu Erwartungen in Bezug auf Erträge, Aufwendungen und Margen, zur Fähigkeit von ADTRAN Holdings, im kommenden Jahr die Aufwendungen durch die Umsetzung des sogenannten business efficiency program zu senken und zum Umfang dieser Kostensenkung sowie zur Strategie, zum Ausblick und zur Finanzprognose von ADTRAN Holdings, sind zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen auch an der Verwendung von Wörtern wie „glauben“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „schätzen“, „voraussehen“, „werden“, „können“, „könnten“ und ähnlichen Ausdrücken zu erkennen. Darüber hinaus kann ADTRAN Holdings durch sein Management von Zeit zu Zeit zukunftsgerichtete öffentliche Aussagen zu den hier beschriebenen Themen machen. ADTRAN Holdings ist nicht verpflichtet, solche zukunftsgerichteten Informationen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Alle derartigen zukunftsgerichteten Aussagen sind notwendigerweise Schätzungen und spiegeln die beste Einschätzung des Managements auf der Grundlage aktueller Informationen wider. Tatsächliche Ereignisse oder Ergebnisse können aufgrund einer Vielzahl von Faktoren erheblich von denen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen angenommen wurden. Obwohl es unmöglich ist, alle diese Faktoren zu identifizieren, können Faktoren, die dazu geführt haben und in Zukunft dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von den von ADTRAN Holdings geschätzten abweichen, unter anderem sein: (i) Risiken und Ungewissheiten im Zusammenhang mit Produktions- und Lieferkettenbeschränkungen; (ii) Risiken und Ungewissheiten im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Unternehmenszusammenschluss zwischen der Gesellschaft, der ADTRAN, Inc. („ADTRAN“) und der Adtran Networks SE („Adtran Networks“), einschließlich der Risiken im Zusammenhang mit der Fähigkeit, die Geschäfte von ADTRAN und Adtran Networks erfolgreich zu integrieren, der Unterbrechung der Zeit des Managements für das laufende Geschäft aufgrund der Integrationsbemühungen nach dem Unternehmenszusammenschluss und das Risiko, dass ADTRAN Holdings nicht in der Lage sein könnte, die erwarteten Synergien zu erzielen, oder dass es länger dauern oder teurer sein könnte als erwartet, diese Synergien zu erzielen; (iii) Risiken und Ungewissheiten im Zusammenhang mit der kürzlichen Anpassung unseres Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 sowie der Abschlüsse für das erste und zweite Quartal 2023 und einer anhaltenden erheblichen Schwäche in unserer internen Kontrolle der Finanzberichterstattung; (iv) Risiken und Ungewissheiten in Bezug auf die Fähigkeit von ADTRAN Holdings, Ausgaben zu kürzen und die Auswirkungen solcher Kürzungen auf die Finanzergebnisse und die Finanzlage der Gesellschaft; (v) das Risiko von Umsatzschwankungen aufgrund langwieriger Verkaufs- und Genehmigungsprozesse, die von großen und anderen Dienstleistern für neue Produkte verlangt werden, sowie eines anhaltend strikteren Bestandsmanagements der Kunden von ADTRAN; (vi) das Risiko, das von potenziellen Verletzungen von Informationssystemen und Cyber-Angriffen ausgeht; (vii) das Risiko, dass ADTRAN nicht in der Lage sein könnte, effektiv zu konkurrieren, auch durch Produktverbesserungen und -entwicklung; und (viii) andere Risiken, die in den von ADTRAN Holdings bei der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) eingereichten Unterlagen, einschließlich des Jahresberichts auf Formular 10-K für das am 31. Dezember 2022 beendete Jahr in der aktuellen Fassung, als auch auf Formular 10-Q für das am 30. Juni 2023 beendete Quartal, aufgeführt sind.

 

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Veröffentlicht von

Adtran Holdings, Inc.

www.adtran.com

 

Für Medien

Gareth Spence

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public-relations@adtran.com

 

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+49 89 890 665 918

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Adtran Holdings, Inc.
901 Explorer Boulevard
35806 Huntsville
Vereinigte Staaten von Amerika
Internet: www.adtran.com
ISIN: US00486H1059
WKN: 892015
Indizes: SDAX, TecDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in München, Stuttgart; Nasdaq
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