Das Bundeskartellamt sieht die Rolle des Energieversorgers RWE am deutschen Strommarkt mit Sorgenfalten. «Die strukturelle Marktmacht im Bereich der Stromerzeugung besteht fort», sagte Behördenchef Andreas Mundt anlässlich der Vorstellung des sogenannten Marktmachtberichts 2023/24 in Bonn. 

Die Marktmacht des Konzerns sei zwar insbesondere wegen der schwachen Konjunktur und der damit gesunkenen Stromnachfrage etwas abgeschwächt worden. «Das Ausmaß der Unverzichtbarkeit – also die Zeiträume, in denen RWE den Marktpreis gezielt erhöhen könnte – lag aber immer noch in der Größenordnung der Vermutungsschwelle für eine marktbeherrschende Stellung.» Ob RWE marktbeherrschend ist, steht nicht fest: Das müsste im Rahmen eines separaten Verfahrens untersucht werden.

Das «Ausmaß der Unverzichtbarkeit» des Stromanbieters und der Umstand, dass RWE seine Unverzichtbarkeit zu bestimmten Zeiten vorhersehen kann, besorgt die Wettbewerbshüter. Das deute darauf hin, «dass RWE das kartellrechtliche Missbrauchsverbot beachten muss», sagt Mundt. 

Die Bundesbehörde sieht Anzeichen, dass die Marktmacht von RWE in Zukunft noch größer werden könnte. Bei einem Unternehmen mit Marktmacht besteht für den Verbraucher die Gefahr, dass das Unternehmen die Preise gezielt in die Höhe treiben könnte.

© dpa-infocom, dpa:241125-930-298899/1