Die Polizei hat den Abbau des geräumten Protestcamps von Tesla-Gegnern im Wald in Grünheide bei Berlin fortgesetzt. Die Baumhäuser wurden zum Absturz gebracht, Reste des Camps sollen in den kommenden Tagen entsorgt werden, wie das Polizeipräsidium Brandenburg mitteilte. Umweltinitiativen kündigten trotz der Auflösung des Camps an, weiter gegen die einzige europäische Tesla-Fabrik von Elon Musk zu protestieren. 

Am Mittwoch beendete die Polizei die Tage lange Räumung des Protestcamps nahe der Tesla-Autofabrik. Spezialisten der Polizei holten Umweltaktivisten von den Bäumen. Sie kamen laut Polizei auch aus Bundesländern außerhalb von Berlin und Brandenburg sowie aus Frankreich und Österreich. 

Polizei registriert 31 Straftaten 

Nach Angaben der Behörde kamen 18 Menschen vorübergehend in Gewahrsam. Sie hätten trotz Auflagen und der Versammlungsauflösung rechtswidrig in den Baumhäusern und Wipfeln ausgeharrt. In den vergangenen drei Tagen sind der Polizei zufolge 31 Straftaten begangen worden.

Anlass für den Polizeieinsatz war eine von der Gemeinde Grünheide veranlasste Suche nach Kampfmitteln. In dem Bereich, in dem Baumhäuser abgebaut worden seien, sei keine gefährliche Munition im Boden gefunden worden, sagte eine Sprecherin der Polizei. 

Umweltbündnis will am Samstag demonstrieren 

Das Bündnis «Tesla den Hahn abdrehen» kritisierte, die Argumentation der Kampfmittelräumung sei vom Land Brandenburg und der Polizei ein vorgeschobener Grund gewesen, um die angemeldete Versammlung aufzulösen. Das zeige auch der Einsatz von schwerem Gerät auf dem Gelände. Am Samstag wollen Tesla-Gegner bei einem «Waldspaziergang» demonstrieren.

Polizeipräsident: 268 anstrengende Einsatztage

Seit fast neun Monaten hielten Umweltaktivisten das Waldstück aus Protest gegen das Tesla-Autowerk und die geplante Flächenerweiterung besetzt. Brandenburgs Polizeipräsident Oliver Stepien sagte: «Die 268 anstrengenden Einsatztage mit Bezug zum Protestcamp in Grünheide haben den Einsatzkräften viel abverlangt. Dabei hat die Polizei Brandenburg die Versammlungsfreiheit stets durch höchstrichterlich gebotenes, versammlungsfreundliches Agieren geschützt.» Bei Grenzüberschreitungen habe die Polizei aber konsequent gehandelt.

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