WIESBADEN/BERLIN (dpa-AFX) - Bundeswahlleiterin Ruth Brand untermauert nach einer Beratung mit den Landeswahlleitungen ihre Empfehlung, einen Neuwahltermin nicht zu schnell nach Auflösung des Bundestags anzusetzen. "Um Herausforderungen bei der Wahlorganisation, die sich aus den Fristen bei einer Neuwahl ergeben, bestmöglich zu begegnen, sollte dabei der Zeitraum von 60 Tagen zwischen der Auflösung des Bundestages bis zur Neuwahl ausgeschöpft werden", rät sie in einer Mitteilung. "Zugleich wirken die Wahlleitungen darauf hin, dass die zuständigen Stellen in Bund, Ländern und Gemeinden unabhängig von einem genauen Wahltermin schon jetzt alle organisatorischen Schritte ergreifen, die losgelöst von konkreten Fristen umgesetzt werden können."

Auch wenn der Kanzler noch keine Vertrauensfrage gestellt hat und demzufolge noch kein Neuwahltermin feststeht, werden den Angaben zufolge bereits jetzt Vorbereitungsschritte unternommen: Wahlausschüsse gebildet, Urnen- und Briefwahlbezirke gebildet, Wahlräume bestimmt, Parteien und Einzelbewerber über die einzureichenden Unterlagen informiert, eingegangene Unterlagen bereits vorgeprüft und Wahlunterlagen beschafft.

Warnung sorgte für Aufsehen und Kritik

Brand hatte in der vergangenen Woche für Aufsehen gesorgt, als sie vor einem Wahltermin schon im Januar oder Februar warnte, weil dann die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage für die Vorbereitung fehlen würden. Die Union wirft Brand seitdem vor, sich von Scholz politisch instrumentalisieren zu lassen. CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz verlangt eine Neuwahl schon in der zweiten Januarhälfte. Ihre konkrete Warnung mit Bezug auf die Feiertage wiederholt Brand in ihrer jetzigen Pressemitteilung nicht.

"Die Bundeswahlleiterin ist unabhängig", betonte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Rande eines Termins in Berlin. Mit Blick auf Ankündigungen aus der Union, Brand für Mittwoch in den Innenausschuss zu laden, sagte sie, es sei das gute Recht der Innenpolitiker, die Wahlleiterin zu befragten, aber "man sollte ihr auch ihre Kompetenz zubilligen und dass sie ihre Entscheidung unabhängig trifft"./and/DP/ngu