BERLIN (dpa-AFX) - Der Berliner Verfassungsgerichtshof will am Mittwoch (11.00 Uhr) seine Entscheidung zur Gültigkeit der von zahlreichen Pannen überschatteten Wahl zum Abgeordnetenhaus verkünden. Das Urteil wird voller Spannung erwartet. Bleibt das Gericht bei seiner vorläufigen Einschätzung aus der mündlichen Verhandlung Ende September, müsste die Wahl komplett wiederholt werden. Das Gericht hatte damals von zahlreichen Wahlfehlern gesprochen, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung und Zusammensetzung des Parlaments gehabt haben könnten.

Nach dem Termin hatte das oberste Gericht der Hauptstadt noch zahlreiche Schriftsätze auf den Tisch bekommen - etwa von der Senatsinnenverwaltung. Zum Auftakt der Verhandlung wird es deshalb voraussichtlich zunächst noch einige Formalien erläutern.

Am 26. September 2021 waren in Berlin auch der Bundestag und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt worden. Hinzu kam noch ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Nebenher lief außerdem der Berlin-Marathon. Folge dieser Ballung und schlechter Vorbereitung waren massive Probleme, etwa falsche oder fehlende Stimmzettel und zu wenige Wahlurnen. Zum Teil stimmten Wähler noch nach 18.00 Uhr oder etwa auf eilig kopierten Stimmzetteln ab.

Wegen der Pannen lagen dem Verfassungsgericht 35 Einsprüche gegen die Wertung der Wahl vor, über vier davon war zunächst verhandelt worden. Dabei ging es um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die Partei.

Eine Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten müsste innerhalb von 90 Tagen erfolgen. Als wahrscheinlicher Termin gilt nach bisheriger Einschätzung des neuen Landeswahlleiters Stephan Bröchler der 12. Februar. Seine Vorgängerin war nach dem Berliner Wahlchaos im vergangenen Herbst zurückgetreten.

Der Bundestag hat bereits beschlossen, dass zumindest für einen Teil der Berlinerinnen und Berliner eine Wiederholung für die Wahl zum Bundestag nötig ist. Unklar ist aber noch, wann die Teilwiederholung erfolgen wird. Die Parteien im Bundestag gehen davon aus, dass der Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Damit sind zwei Wahltermine in der Hauptstadt wahrscheinlich./mvk/DP/jha