WIESBADEN (dpa-AFX) - Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung fordern die unionsregierten Innenministerien der Länder eine rechtssichere Lösung für die Speicherung der IP-Adressen von Computern. Vor allem mit Blick auf die Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen müsse die Bundesregierung unverzüglich praxistaugliche Regelungen auf den Weg bringen, erklärte der Sprecher der B-Länder, Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU), am Dienstag in Wiesbaden.

Die Bundesnetzagentur solle angewiesen werden, die Speicherung von IP-Adressen zumindest für die Dauer von zehn Wochen bei den Telekommunikationsanbietern zu ermöglichen. Die IP-Adresse sei oft die einzige Spur zum Täter, argumentierte Beuth.

Das höchste EU-Gericht setzte in einem am Dienstag verkündeten Urteil der Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten im Bereich der elektronischen Kommunikation enge Grenzen. Demnach ist die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit europäischem Recht vereinbar. Eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen ist zulässig.

Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren hoch umstritten: Während Sicherheitspolitiker in ihr ein zentrales Instrument im Kampf gegen organisierte Kriminalität, sexuellen Missbrauch von Kindern und Terrorismus sehen, halten Bürgerrechtler und Verbraucherschützer sie für einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre.

Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) erklärte: "Wir müssen nun umgehend alle Möglichkeiten ausschöpfen, die sich aus der Entscheidung ergeben, um die Bevölkerung und ganz besonders die Kinder vor schrecklichen Taten zu schützen sowie die Täter dingfest zu machen."/löb/DP/men