BERLIN (dpa-AFX) - Die Unionsfraktion im Bundestag fordert die Ampel-Koalition zu einer schnellen Umsetzung und Nachbesserung der Expertenvorschläge zur Abfederung der hohen Gaspreise auf. Die Gaspreisbremse sei zur Entlastung von Bürgern und Unternehmen "zwingend notwendig", reiche aber nicht aus, sagte der CSU-Landesgruppenvorsitzende Alexander Dobrindt am Dienstag in Berlin. Nötig sei auch eine Regelung für den Strompreis. Außerdem gelte: "Es darf jetzt zu keinen neuen Ungerechtigkeiten führen."

Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, sagte, die zweite Stufe komme sehr nah an das heran, was die Union schon im Frühsommer formuliert habe. Sie hätte schon jetzt kommen können, "wenn die Bundesregierung nicht ein Vierteljahr im Sommer damit verplempert hätte, ihre ganze Kraft in eine Gasumlage zu stecken, die dann am Ende Gott sei Dank doch nicht gekommen ist".

Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hat für private Gaskunden und kleine Firmen eine Einmalzahlung im Dezember auf der Basis der Abschlagszahlung im September vorgeschlagen. Die eigentliche Preisbremse soll für Industrieunternehmen im Januar sowie für private Haushalte und kleine Firmen möglichst ab März, spätestens ab April kommen. Für Letztere soll es ein Grundkontingent von 12 Cent pro Kilowattstunde geben - und zwar für 80 Prozent des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung aus dem September zugrunde liegt. Oberhalb dieser Menge soll der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis gelten.

Der CDU-Politiker Frei monierte, dass in der zweiten Stufe Öl und Pellets unberücksichtigt blieben, deren Preise auch enorm gestiegen sei. Dobrindt nannte die Einmalzahlung viel zu niedrig. Wenn die eigentliche Gaspreisbremse im Frühjahr greife, sei die Heizperiode vorbei. "Dieser eine Monat Entlastung für die komplette Heizperiode ist eindeutig zu kurz gegriffen." Am besten wäre es, die Gaspreisbremse früher wirken zu lassen.

Zudem hätten manche Gaskunden im September noch gar keine höheren Abschlagszahlungen gehabt, weil die Bescheide erst im Oktober oder November kämen. Sie erhielten damit eine niedrigere Entlastung, obwohl sie im Winter den gleichen Kostendruck hätten, so Dobrindt./sk/DP/stw