BONN (dpa-AFX) - Die Planungen für den milliardenschweren Ausbau des Stromübertragungsnetzes gehen voran. Die Bundesnetzagentur stellte am Freitag den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans bis 2037 und 2045 (NEP 2037/2045) öffentlich zur Diskussion.

Beim Ausbau des sogenannten Höchstspannungsnetzes geht es darum, dass neue Leitungen klimaneutral erzeugten Strom dorthin bringen, wo er gebraucht wird - vor allem vom Norden in den Süden. Der Plan beschreibt, welches Übertragungsnetz für eine vollständige Umstellung des Energiesystems auf erneuerbare Energien bis 2045 nötig ist. In den Regionen übernehmen dann Strom-Verteilnetze mit niedrigerer Spannung die von den "Stromautobahnen" angelieferte Energie und leiten sie an die Verbrauchsstellen.

Die vier Übertragungsnetzbetreiber Amprion, TransnetBW, 50Hertz und Tennet hatten der Behörde den zweiten Entwurf im Juni vorgelegt. Er umfasst insgesamt 6200 zusätzliche Trassenkilometer. Vorgesehen sind dabei an Land unter anderem fünf weitere Gleichstromverbindungen, vier in Nord-Süd-Richtung und eine in West-Ost-Richtung. Bei weiteren 6000 Kilometern beabsichtigen die Unternehmen eine Verstärkung bereits vorhandener Trassen. Die Unternehmen beziffern die Investitionskosten für den Ausbau bis 2037 auf 156 Milliarden Euro.

"Dieser Netzentwicklungsplan zeigt erstmals, welches Stromnetz wir brauchen, um die Energiewende zu vollenden", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Seine Behörde werde sehr genau prüfen, welche neuen Leitungen erforderlich seien. "Klar ist aber jetzt schon, dass wir bis 2045 einen erheblichen zusätzlichen Ausbau des Stromnetzes brauchen werden."

Die Öffentlichkeit, also Fachverbände, Organisationen, Unternehmen, Kommunen oder Privatpersonen, hat nun bis zum 20. November Zeit, Stellung zum NEP 2037/2045 nehmen. Am 13. und 17. Oktober bietet die Bundesnetzagentur zwei Online-Informationsveranstaltungen zu den Plänen an. Nach dem Stichtag 20. November wird die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde die Stellungnahmen prüfen und gegebenenfalls berücksichtigen. Anfang 2024 wird sie dann eine Vorhabenliste an das Bundeswirtschaftsministerium übermitteln. Diese Liste dient dann als Grundlage für eine Neufassung des Gesetzes, in dem die Vorhaben festgeschrieben werden. Bei der sogenannten Konsultation des ersten Entwurfs wurden 207 Stellungnahmen abgegeben, überwiegend von Privatpersonen.

Die Umweltauswirkungen der Projekte werden von der Netzagentur separat geprüft. Auch dort ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung geplant, die voraussichtlich im 4. Quartal 2023 stattfinden soll./tob/DP/ngu