KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im langen Rechtsstreit zwischen einstigen Postbank-Aktionären und der Deutschen Bank ist kein Ende in Sicht. In einer Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) deutete der Vorsitzende Richter am Dienstag an, dass sich das Kölner Oberlandesgericht (OLG) wahrscheinlich noch ein drittes Mal damit befassen muss. Die jüngsten Urteile aus dem Dezember 2020 beruhten in einigen Punkten auf einem falschen Verständnis und es gebe noch inhaltliche Lücken. Die Karlsruher Entscheidung soll erst in den nächsten Wochen verkündet werden, ein Termin wurde noch nicht mitgeteilt.

Das Frankfurter Geldhaus hatte die Bonner Postbank zwischen 2008 und 2015 vollständig übernommen. 2010 bekamen die Anteilseigner 25 Euro je Aktie angeboten. Die Kläger meinen, dass die Deutsche Bank verpflichtet gewesen wäre, ihnen schon früher ein deutlich besseres Angebot zu unterbreiten. Der BGH befasst sich mit zwei Musterverfahren. Etliche weitere Klagen sind beim Kölner Landgericht anhängig. Laut Geschäftsbericht der Deutschen Bank geht es insgesamt um Nachforderungen von fast 700 Millionen Euro.

2014 hatte der BGH ein erstes Urteil des OLG Köln aufgehoben. Danach war noch einmal umfangreich verhandelt worden. (Az. II ZR 9/21 u.a.)/sem/DP/stw