BERLIN (dpa-AFX) - Reichlich Verbesserungsbedarf sehen Sachverständige beim geplanten "Whistleblower-Gesetz" der Bundesregierung. Eine Vertreterin des Deutschen Industrie- und Handelskammertages sagte am Mittwoch bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages, kleine und mittlere Unternehmen befürchteten wegen der Verpflichtung zur Einrichtung neuer Meldewege für Hinweise auf unangemessenes Verhalten einen großen bürokratischen Aufwand. Die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle gilt laut Entwurf allerdings nur für Arbeitgeber und Organisationseinheiten mit mindestens 50 Beschäftigten. In einem Konzern soll es ausreichen, wenn es eine Meldestelle bei der Konzernmutter gibt.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund warnte, die im Gesetzentwurf getroffenen Festlegungen dazu, welche Meldungen zu einem Schutz des Hinweisgebers vor Entlassung und anderen Repressalien führen sollen, seien für Arbeitnehmer "völlig undurchsichtig". Annegret Falter vom Verein Whistleblower-Netzwerk kritisierte, die Vorschriften in dem Entwurf seien zu eng gefasst. Hinweisgeber würden erst dann geschützt, "wenn die Hütte brennt".

Der Skandal beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) wäre hiervon beispielsweise nicht erfasst gewesen, sagte Falter. Die Affäre war durch Medienberichte zu Vorwürfen der Vetternwirtschaft ins Rollen gekommen.

Der Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Menschen, die Missstände in Unternehmen oder Behörden aufdecken, künftig besser vor Kündigung, Mobbing oder anderen Repressalien geschützt werden. Mit dem geplanten Hinweisgeberschutzgesetz soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden. Die Hinweise können beispielsweise Verstöße gegen Umweltschutzvorgaben oder gegen Vorschriften zur Lebenssicherheit sein, oder auch zum Schutz personenbezogener Daten.

Die internen und externen Meldestellen, an die sich die Whistleblower laut Entwurf künftig wenden können, müssen in Bezug auf die Identität der Hinweisgeber Vertraulichkeit wahren. Transparency International mahnte in der Anhörung allerdings, die Anonymität werde durch die Vorgaben des Entwurfs nicht ausreichend geschützt.

Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sowie für jeden Hinweisgeber, der Bedenken hat, sich an eine interne Stelle zu wenden, will Justizminister Marco Buschmann (FDP) die Möglichkeit schaffen, beim Bundesamt für Justiz vorstellig zu werden./abc/DP/men