BERLIN (dpa-AFX) - Eine Schlichtungsstelle mit Vertretern von ARD und Zeitungshäusern hat im Konflikt um Rundfunk-Online-Angebote vier grundsätzliche Handlungsfelder ausgelotet. Die ARD und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) teilten am Freitag nach einem Treffen in Berlin übereinstimmend mit, es habe die Bereitschaft gegeben, über grundsätzliche Handlungsfelder Einigung zu erzielen.

Die Schlichtungsstelle, die von den Bundesländern per Staatsvertrag initiiert wurde und seit 2019 existiert, wurde zum ersten Mal angerufen. Hintergrund sind konkrete Streitfälle um die Online-Berichterstattung des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) und von Radio Bremen (RB). Dazu haben die Parteien den Angaben zufolge auch weiterhin eine unterschiedliche Rechtsauffassung. Es geht im Kern um die Frage, ob die Angebote der mit Rundfunkbeiträgen finanzierten öffentlich-rechtlichen Sender zu nah an das Betätigungsfeld von Zeitungen herankommen, indem sie zu textlastig sein könnten. Fachleute nutzen den Begriff der Presseähnlichkeit.

Es solle grundsätzlich nun über diese Punkte gesprochen werden: Quellenangaben und Verlinkungen, wenn Themen aus Zeitungsangeboten übernommen werden. Optimierung der audiovisuellen Darstellungsformen; die Sicherstellung, dass Angebote einen konkreten Sendungsbezug haben, sowie Erfolgskriterien und Ziele für Online-Produkte zur Stärkung audiovisueller Angebote.

Noch in diesem Jahr sollen diese Bereiche auf ihre Machbarkeit überprüft und eine mögliche Einigung erzielt werden. Die Gespräche sollen außerhalb des Schlichtungsverfahrens fortgeführt werden. Einmal pro Jahr wolle man zudem ein regelmäßiges Gespräch miteinander führen, hieß es./rin/DP/zb