RATINGEN/HEIDELBERG (dpa-AFX) - Die geplante Absenkung von zwei Umlagen bei Erdgas kann nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox zu einer Entlastung von Kunden führen - vorausgesetzt, die Absenkungen werden von den Versorgern weitergegeben. Die Senkung der Regelenergie-Umlage zum 1. Oktober bedeute bei 20 000 Kilowattstunden Jahresverbrauch eine Entlastung von 122 Euro, wie Verivox am Mittwoch berichtete. Hinzu komme eine weitere Absenkung zum selben Datum, die acht Euro ausmache.

"Wir gehen davon aus, dass die Mehrheit der Anbieter diese Preissenkung weitergibt", sagte ein Verivox-Sprecher. In bestehenden Verträgen oder auch in der Grundversorgung könne es jedoch sein, dass diese Preisveränderung erst verzögert ankomme. Laut Verivox müssen Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden Gas derzeit im Schnitt 2500 Euro im Jahr bezahlen. Die Absenkung der Umlagen um insgesamt 130 Euro entspricht bei diesen Kosten einer Entlastung um gut fünf Prozent.

Nach Angaben des Gas-Branchenverbandes Zukunft Gas sind die Energieversorger verpflichtet, die Umlagen an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Bei der Einführung der Speicherumlage und der Regelenergie-Umlage zum 1. Oktober 2022 hätten einzelne Gasanbieter sie aus Kulanzgründen aber erst zum 1. November weitergegeben. "Es ist auch jetzt davon auszugehen, dass die Anbieter die gesunkenen Umlagen bei der Preisgestaltung berücksichtigen und entsprechend an ihre Kunden weitergeben", erklärte ein Sprecher.

Für die Festlegung der Umlagen und Entgelte im deutschen Gasmarktgebiet ist das Unternehmen Trading Hub Europe (THE) zuständig. THE ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Fernleitungsbetreiber. Es spielt eine zentrale Rolle, indem es etwa Abrechnungen der Gasunternehmen untereinander ermöglicht.

THE hatte in der vergangenen Woche unter anderem eine Absenkung der Regelenergie-Umlage von derzeit 0,57 Cent je Kilowattstunde (netto) und der sogenannten Konvertierungsumlage von derzeit 0,038 Cent je Kilowattstunde (netto) auf jeweils null Cent bekanntgegeben. Beides gilt ab dem 1. Oktober.

Die Regelenergie-Umlage wird für Kosten erhoben, die aus dem Einsatz von Regelenergie, also Gas, entstehen. Sie wird eingesetzt, wenn das Verhältnis zwischen ein- und ausgespeisten Gasmengen nicht ausgeglichen ist. Bei der Konvertierungsumlage geht es um Kosten, die THE durch die Anpassung des Erdgas-Energiegehalts an bestimmte Liefergebiete entstehen./tob/DP/jha