DARMSTADT (dpa-AFX) - Im Prozess um den insolventen Goldhändler PIM will das Landgericht Darmstadt an diesem Dienstag (10.00 Uhr) sein Urteil verkünden. In dem seit zwei Jahren laufenden Verfahren wirft die Staatsanwaltschaft dem 51-jährigen früheren Geschäftsführer schweren Betrug und Geldwäsche vor. Sie forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren. Die Verteidigung plädierte auf fünf Jahre und neun Monate und beantragte eine Aufhebung des Haftbefehls.

Fast 90 Prozesstage in zwei Jahren und knapp 200 Zeugen sind der Verteidigung zufolge die Bilanz im Verfahren um den insolventen Goldhändler. Es habe zudem 28 sogenannte Selbstlesungen von Unterlagen zur Verfahrensvereinfachung gegeben mit rund 7000 Seiten.

Die PIM Gold GmbH in Heusenstamm soll von 2016 bis September 2019 mit Kunden Lieferverträge einschließlich Bonusversprechen über Gold abgeschlossen, diese dann aber nicht erfüllt haben. Zinsen sollen nach einer Art Schneeballsystem mit dem Geld neu angeworbener Kunden ausgezahlt worden sein. Der 51 Jahre alte Ex-Geschäftsführer sitzt seit mehr als drei Jahren in Untersuchungshaft.

Das Verfahren ins Rolle brachte 2017 ein ehemaliger Mitarbeiter, der sich mit dem Angeklagten überwarf und Anzeige erstattete. Im September 2019 wurde dann ein Haftbefehl gegen den 51-Jährigen vollstreckt und die Firma ging in die Insolvenz. Den Anzeigenerstatter bezeichnete die Verteidigung in ihrem Plädoyer selbst als "Straftäter".

Insolvenzverwalter Renald Metoja sprach in dem Prozess von mehr als 7000 Gläubigern mit berechtigten und geprüften Forderungen in Höhe von 140 Millionen Euro. Nach dem Insolvenzantrag seien rund 270 Kilogramm Feingold und 180 Kilogramm Schmuck gefunden worden. Seiner Aussage nach hätten aber drei Tonnen Gold da sein müssen./opi/DP/zb