BERLIN (dpa-AFX) - Millionen Bedürftige in Deutschland sollen mit dem Bürgergeld ab 1. Januar mehr Geld und eine bessere Betreuung erhalten. Das Bundeskabinett gab am Mittwoch grünes Licht für die zentrale Sozialreform der Ampel-Koalition. Das Bürgergeld soll Hartz IV für die mehr als fünf Millionen Betroffenen in seiner heutigen Form ablösen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte: "Mit dem Bürgergeld stärken wir den Sozialstaat und bringen Menschen dauerhaft aus der Arbeitslosigkeit."

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verkündete auf Twitter: "Zum 1. Januar lassen wir Hartz IV hinter uns." FDP-Chef Christian Lindner unterstrich: "Das Bürgergeld bringt Menschen Vertrauen entgegen und bietet einen größeren Anreiz als bisher, auch selbst eine Arbeit aufzunehmen." Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Wir lassen Menschen, die wenig haben, nicht allein." Union und Arbeitgeber warfen der Koalition vor, sie beließen Bedürftige auf Dauer im Hilfssystem. Sozialverbände und Gewerkschaften kritisierten die geplanten monatlichen Sätze als zu niedrig. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.

Höhere Regelsätze:

Der Regelsatz der Grundsicherung soll von 449 auf 502 Euro steigen. Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten 451 Euro. Jugendliche ab 14 bekommen 420 Euro, Kinder von 6 bis 14 Jahre 348 Euro, Unter-6-Jährige 318 Euro. Normalerweise führt die turnusgemäße Erhöhung der Regelsätze an die Preis- und Lohnentwicklung zu weit geringeren Steigerungen. Um die außergewöhnlich hohe Inflation zu berücksichtigen, wurde der Mechanismus nun verändert - auch künftig sollen die Anpassung die Preisentwicklung folglich zeitnaher und wirksamer widerspiegeln.

Sanktionen:

Wer nicht mit dem Jobcenter kooperiert, soll weniger Sanktionen fürchten müssen. Solche Sanktionen waren bereits im Vorfeld gesetzlich ausgesetzt worden. Nun sollen die Möglichkeiten zur Kürzung der Leistungen in einer sechsmonatigen Vertrauenszeit stark eingeschränkt werden. Zahlungen sollen nur bei versäumten Terminen im Jobcenter gemindert werden können. Bei Pflichtverletzungen hingegen, also etwa der Nichtannahme einer zumutbaren Arbeit, soll es im ersten halben Jahr keine Sanktionen mehr geben. Später können bei wiederholten Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen höchstens 30 Prozent des Regelbedarfs gemindert werden. Kosten der Unterkunft und Heizung werden nicht gemindert. Ferner soll für Rückforderungen eine Bagatellgrenze von 50 Euro eingeführt werden.

Vermögen:

In den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs sollen Karenzzeiten gelten: Die Kosten für Mietwohnungen oder selbst genutztes Wohneigentum werden unabhängig von der Fläche anerkannt. Zwei Jahre lang soll man auch bis zu 60 000 Euro Vermögen haben dürfen, auch wenn man Bürgergeld bezieht. Nach 24 Monaten Bürgergeldbezug sollen Vermögen und Angemessenheit der Wohnung überprüft werden können. Dabei soll mehr Vermögen als bisher unangetastet bleiben.

Anreize:

"Statt auf demotivierende, häufig kontraproduktive Sanktionen setzt das Bürgergeld auf positive Anreize", sagte Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch der Deutschen Presse-Agentur. Ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro soll bekommen, wer arbeitslos ist oder als Geringverdiener aufstockende Leistungen bekommt und an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teilnimmt. Betroffene können bei Bedarf in drei Jahren eine Umschulung besuchen statt bisher in zwei Jahren. Für die Teilnahme an Maßnahmen für eine nachhaltige Integration soll ein Bonus in Höhe von monatlich 75 Euro eingeführt werden. Heil sagte: "Wir wollen, dass Anstrengung sich lohnt und dass Menschen in Arbeit kommen, um selbstbestimmt zu leben." So wird auch der Vorrang von Vermittlung in einen Job vor Weiterbildung abgeschafft. Verstärkt sollen Arbeitslose auch Coaching bekommen.

Kooperation:

Wichtig ist den Koalitionären, dass Jobcenter den Betroffenen "auf Augenhöhe" begegnen sollen, wie sie es schon in ihrem Koalitionsvertrag geschrieben haben. Am Anfang soll ein Kooperationsplan erarbeitet werden. Was wünscht sich der oder die Arbeitslose für den weiteren Werdegang? Besser als bisher sollen diese Wünsche berücksichtigt werden. Audretsch macht noch auf eine andere geplante Neuerung aufmerksam: "Künftig werden alle von den Jobcentern in freundlichen, klaren Sätzen angeschrieben", sagt er. "Keine komplexen Rechtstexte, keine Rechtsfolgenbelehrungen, die häufig wie Drohungen wahrgenommen werden."

Kritik der Arbeitgeber:

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger kritisierte die Pläne als "eine arbeitsmarktpolitisch fatale Wegmarke". "Damit werden keine Brücken ins Arbeitsleben, sondern in das Sozialtransfersystem geschlagen", sagte Dulger. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte der "Augsburger Allgemeinen" (Mittwoch): "Der Grundsatz des Forderns und Förderns wird durch das Bürgergeld weiter eingeschränkt." Das könne zu zementiertem Leistungsbezug führen.

Kritik von Sozialverbänden:

Angesichts der Inflation und der hohen Energiepreise stand die Höhe des Bürgergelds in der Kritik. "Die Erhöhung um 50 Euro im Monat ist nur ein längst überfälliger Inflationsausgleich, der ein Jahr zu spät kommt", sagte die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele. Nach Darstellung von DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel ist eine stärkere Erhöhung der Regelsätze an der FDP gescheitert: "So behält aber das Bürgergeld den alten Makel des Hartz-IV-Systems: Es schützt nicht wirksam vor Armut."

Herausforderung für Jobcenter:

Vor einer Doppelbelastung sieht nun der Grünen-Arbeitsmarktexperte Frank Bsirske die Jobcenter - wegen des neuen Bürgergelds und den hunderttausenden ukrainischen Geflüchteten. "Umso wichtiger ist es, dass sie mit ausreichend Finanzmitteln ausgestattet werden", sagte Bsirske der dpa. "Das ist mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf noch nicht gesichert." Der frühere Chef der Gewerkschaft Verdi forderte: "Hier muss deutlich nachgebessert werden."/bw/DP/ngu