LEIPZIG/BERLIN (dpa-AFX) - Mit der Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr hat sich am Mittwoch erneut das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt. Ein Oberstabsbootsmann hatte sich gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr gewendet. Er hält ihre Beibehaltung unter den gegenwärtigen Bedingungen für rechtswidrig. Zu Beginn der mündlichen Verhandlung vor dem 1. Wehrdienstsenat kam dann aber eine überraschende Mitteilung des Bundesverteidigungsministeriums.

Demnach müssen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr künftig keine Corona-Impfung mehr vorweisen. Eine fachliche Überprüfung der zuständigen Stellen der Bundeswehr in Verbindung mit einem Votum des Wehrmedizinischen Beirates von vergangener Woche habe eine Abkehr von der Duldungspflicht hin zu einem freiwilligen Impfangebot ergeben, teilte eine Sprecherin des Bundesministeriums der Verteidigung der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch mit. Zuerst hatte das Portal t-online berichtet.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor knapp zwei Jahren in einer Grundsatzentscheidung (1 WD 2.22 - BVerwGE 176, 138) die Aufnahme der Covid-19-Impfung als rechtmäßig angesehen. Zugleich hatte es das Verteidigungsministerium aufgefordert, die Aufrechterhaltung der Impfung angesichts sich ändernder Umstände zu bewerten und zu überwachen.

Mit der Ankündigung des Verteidigungsministeriums habe sich nach derzeitigem Stand der aktuelle Rechtsstreit erledigt, erläuterte der Vorsitzende des 1. Wehrdienstsenats, Richard Häußler, am Mittwoch im Laufe der Verhandlung. Und da der Senat vor knapp zwei Jahren das Vorgehen des Ministeriums als rechtmäßig erklärt hatte, seien auch Entschädigungsansprüche wie Schmerzensgeld und Schadenersatz voraussichtlich erfolglos. Unklar seien lediglich noch mögliche Rehabilitationsansprüche. Diese setzen nach Angaben eines Gerichtssprechers jedoch schwerwiegende Verletzungen der Persönlichkeitsrechte voraus. Ob das Gericht noch am Mittwoch eine Entscheidung verkündet, war noch unklar.

In dem Verfahren hatte der Marinesoldat angegeben, dass es gegen ihn disziplinarische Vorermittlungen wegen der Impfweigerung gegeben habe. Vorgesetzte hätten ihm mitgeteilt, dass eine unehrenhafte Entlassung möglich sei, sagte der 53-Jährige. Erst nach Einreichung der Klage sei die Duldungspflicht für ihn aufgehoben worden. In der Folgezeit habe er aber das Vertrauen an den Dienstherrn komplett verloren und war fast ein Jahr krankgeschrieben.

Soldatinnen und Soldaten müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza. Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift "Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen" auf.

Für diese Impfung bestand seitdem eine sogenannte Duldungspflicht. Wer sich dem Impfschema widersetzt, musste mit Disziplinarmaßnahmen rechnen. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums war zum Stand der letzten Erhebung Anfang 2022 rund 96 Prozent des duldungspflichtigen Personals grundimmunisiert mit zwei Impfungen, 81 Prozent hatten drei Impfungen erhalten. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Anteil der geimpften Soldatinnen und Soldaten in der Folgezeit noch weiter erhöht habe, teilte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage mit./jan/DP/stw