BONN (dpa-AFX) - Im Wettbewerb mit den großen deutschen Handynetzbetreibern bekommen kleine Konkurrenten Gegenwind. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am Dienstag in Bonn ein Gutachten, demzufolge es einen wirksamen Wettbewerb am Markt gibt. Hätte sich das Gegenteil herausgestellt, wäre das ein starkes Argument für eine "Diensteanbieterverpflichtung" gewesen. Bei so einer Pflicht müssten die Netzbetreiber Kapazitäten an die kleinen Firmen vermieten, die kein eigenes Netz haben und relativ billige Tarife anbieten. Aus Sicht von Verbraucherschützern sind solche Unternehmen wichtig für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und für den Wettbewerb.
Die Behörde will im Frühjahr festlegen, wie Handynetz-Frequenzen vergeben werden und dabei Leitplanken für die künftige Qualität des Handynetzes einschlagen. In einem Nebenstrang dieses Regelwerks wird die Frage der Diensteanbieterverpflichtung geklärt. Freenet
Kleine Konkurrenten sehen sich benachteiligt
Bisher bieten sie den Technologiestandard 5G nur eingeschränkt an, was sie am Markt unter Druck setzt. Aus ihrer Sicht wäre die Verpflichtung nötig, um ihre Position bei Verhandlungen mit den Netzbetreibern zu stärken. So eine Pflicht gab es bis 2020. Seither gilt nur ein "Verhandlungsgebot" - die Unternehmen müssen also miteinander sprechen, einen Vertrag müssen sie aber nicht abschließen. Nach Lesart von Freenet & Co ist das ein stumpfes und ziemlich nutzloses Schwert. Die Netzbetreiber sehen das ganz anders: Sie argumentieren, dass sie durchaus 5G-Kapazitäten vermieten wollen oder schon tun, dies aber nur zu vernünftigen Konditionen.
Tatsächlich gibt es inzwischen 5G-Tarife von Billiganbietern, allerdings teilweise mit einer Deckelung auf 50 Megabit pro Sekunde. Der Mehrwert von 5G wird dadurch wesentlich abgeschwächt.
Relativ teurer deutscher Handymarkt
Dem Gutachten zufolge sind Mobilfunkdienste für "Vielnutzer" in Deutschland teurer als im EU-Schnitt, die Preise sinken aber. Am Vorleistungsmarkt - gemeint sind die Netzkapazitäten, die von den kleinen Firmen gemietet werden - findet sich den Gutachtern zufolge kein Beleg für eine Abschottung des Marktes durch die Netzbetreiber. Alles in allem zeige sich, "dass sowohl auf dem Endkunden- als auch auf dem Vorleistungsmarkt wirksamer Wettbewerb herrscht und keine Anzeichen für eine zukünftige Verschlechterung der Wettbewerbsverhältnisse zu Lasten der Endkunden vorliegen".
Eine der Mobilfunkfirmen ohne eigenes Netz ist EWE Tel. Firmenchef Norbert Westfal moniert, dass die Gutachter die falschen Schlüsse zögen. "Richtig ist, dass es schon jetzt keinen richtigen Wettbewerb gibt und die Mobilfunknetzbetreiber es in der Hand haben, ihn zukünftig noch weiter einzuschränken", sagte der Manager. "Das Recht öffentliche Frequenzen zu nutzen, darf daher nicht missbraucht werden, um den Wettbewerb im gesamten Telekommunikationsmarkt massiv einzuschränken." Freenet zweifelt die Aussagekraft der Studie an.
Jens-Uwe Theumer vom Preisvergleichsportal Verivox ist ebenfalls für die Regelung. "Damit die marktbeherrschende Stellung der Netzbetreiber nicht zur Benachteiligung der Kunden führt, bräuchten kleine, netzunabhängige Anbieter einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen - auch zu 5G."
Behördenentscheidung steht noch aus
Entschieden ist die Sache noch nicht, die Bundesnetzagentur ist nicht gebunden an die Erkenntnisse der Studie der Beratungsunternehmen WIK und EY. Allerdings will Behördenchef Klaus Müller die Ergebnisse des Gutachtens bei der anstehenden Entscheidung im Frequenzverfahren "berücksichtigen", wie er es formuliert. Zugleich betont er, dass die Wettbewerbsförderung ein wichtiges Ziel der Frequenzregulierung sei.
Die großen Netzbetreiber reagieren erleichtert auf das vermutlich wegweisende Gutachten. "Ein 5G-Zugangszwang zu festgeschriebenen Ramsch-Preisen würde den fairen Wettbewerb und vor allem den Netzausbau ausbremsen", sagt Vodafone
Ampel-Vertreter sind unterschiedlicher Meinung
In der Bundespolitik gibt es unterschiedliche Sichtweisen auf die Diensteanbieterverpflichtung. Die Liberalen sehen sie grundsätzlich positiv, um den Wettbewerb zu stärken. "Die Bundesnetzagentur sollte genau prüfen, ob die Argumente des Gutachtens stichhaltig sind", sagt der FDP-Bundestagsabgeordnete Reinhard Houben. Unter Umständen könnte es doch sinnvoll sein, so eine Vorschrift einzuführen.
Auch die Grünen sind für das Instrument zur Wettbewerbsförderung. Es gebe "eine mangelnde Dynamik auf dem deutschen Mobilfunkmarkt", sagt der Grünen-Bundestagsabgeordnete Maik Außendorf. Die Konkurrenz zu den Netzbetreibern hätte "in der Vergangenheit zu einem hohen Wettbewerbsdruck im Mobilfunkmarkt und in der Folge zu sinkenden Preisen geführt" - dies sollte auch künftig so sein. "Ohne eine Verpflichtung werden die Wettbewerber der Netzbetreiber kaum in der Lage sein, ihren Kunden eigene 5G-Angebote zu unterbreiten."
Der SPD-Abgeordnete Johannes Schätzl ist anderer Ansicht als seine Parlamentskollegen aus den anderen beiden Ampelfraktionen. Er weist darauf hin, dass eine Diensteanbieterverpflichtung "nur bei einem erheblichen Marktversagen" zu rechtfertigen wäre. Nach Sichtung der Studie sei das nicht gegeben. Die Telekommunikationsunternehmen sollten in den nächsten Jahre massiv in den Ausbau der Infrastruktur investieren, hierbei dürfe so eine Vorschrift kein Bremsklotz sein. Es sei aber vorstellbar, die bisherige Regelung "um einzelne Instrumente ohne Preisvorgaben zu erweitern"./wdw/DP/jha