BRÜSSEL (dpa-AFX) - Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine wird in der EU weiter schnell und unkompliziert Schutz gewährt. Die entsprechenden Regeln bleiben mindestens bis März 2024 in Kraft, wie EU-Innenkommissarin Ylva Johansson am Montag in Brüssel sagte. Die jüngsten Angriffe auf ukrainische Städte zeigten, wie wichtig die Solidarität mit dem Land sei. Die EU-Staaten müssten die Entscheidung der Kommission nicht bestätigen.

Die EU-Staaten hatten kurz nach Beginn des russischen Kriegs gegen die Ukraine die Richtlinie für den Fall eines "massenhaften Zustroms" von Vertriebenen ausgelöst. Die Regeln gelten zunächst für ein Jahr, können jedoch um insgesamt zwei weitere Jahre verlängert werden. Ein langwieriges Asylverfahren müssen die Schutzsuchenden aus der Ukraine nicht durchlaufen. Zudem haben sie unmittelbar etwa das Recht auf Sozialleistungen, Bildung, Unterkunft sowie auf eine Arbeitserlaubnis. Derzeit stehen Johansson zufolge rund 4,2 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer in der EU unter dem vorübergehenden Schutz.

Johansson wandte sich am Montag zugleich an jene Ukrainer, die in die Ukraine zurückkehren wollten. Diese müssten sich nicht - wie eigentlich vorgesehen - von dem temporären Schutz abmelden. Stattdessen sollten sie die Behörden schlicht über ihre Rückkehr informieren. Falls sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder fliehen müssten, seien sie in der EU stets willkommen.

Zudem startete die EU-Kommission das Pilotprojekt eines Talentpools, um Unternehmen und Ukrainer auf Jobsuche zusammenzubringen. Auf einer entsprechenden Plattform können Arbeitssuchende etwa ihre Lebensläufe hochladen. Öffentliche Verwaltungen sowie Unternehmen können die Daten dann einsehen. Die Arbeitsuchenden können zudem ausgeschriebene Stellen auf einem Portal der EU-Arbeitsmarktbehörde durchsuchen. Dort sind nach Angaben der EU-Kommission drei Millionen Jobs ausgeschrieben, zudem sind 4000 Arbeitgeber registriert. An dem Pilotprojekt beteiligen sich zunächst Polen, Spanien, Finnland, Litauen und Kroatien./wim/DP/nas