LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die EU-Kommission hat im Streit um luxemburgische Steuerregelungen für Amazon eine endgültige Niederlage erlitten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Donnerstag in Luxemburg ein Rechtsmittel der EU-Kommission gegen ein früheres Urteil des EU-Gerichts zurück. Das EU-Gericht hatte zuvor entschieden, dass die Brüsseler Behörde zu Unrecht die "tax rulings" für Amazon als eine illegale Beihilfe betrachtet hatte. Amazon begrüßte das Urteil. Dieses bestätige, dass Amazon alle geltenden Gesetze befolgt und keine Bevorzugung erfahren habe, sagte ein Unternehmenssprecher.

Amazon hatte den luxemburgischen Behörden 2003 eine Regelung für zwei dort ansässige Tochtergesellschaften in Bezug auf die Gesellschaftssteuer vorgeschlagen. Luxemburg billigte das. Die EU-Kommission stellte 2017 jedoch fest, dass diese Regelung eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfe sei.

Das EU-Gericht entschied 2021 allerdings: Die EU-Kommission habe nicht gut genug nachgewiesen, dass Amazon durch die Regelung tatsächlich zu Unrecht weniger Steuern gezahlt habe. Luxemburg habe der Tochtergesellschaft keinen selektiven Vorteil gewährt, so die Richter damals.

Dagegen wehrte sich die EU-Kommission vor dem höchsten Gericht, dem EuGH. Die Richter lehnten das aber nun ab. Die EU-Kommission habe bei der Beurteilung der Regelung ein falsches Bezugsystem herangezogen. Das untere Gericht habe den Beschluss der EU-Kommission daher zu Recht für nichtig erklärt, so die Richter. Die Regelung ist nach Firmenangaben nicht mehr in Kraft und 2014 ausgelaufen./rew/DP/nas