LEIPZIG (dpa-AFX) - Umweltschützer sind mit ihren Klagen wegen der Zerstörung von Riffen am Fehmarnbelttunnel gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Mittwoch, dass eine Befreiung von dem Verbot erteilt werden durfte, die Riffe zu zerstören oder zu beeinträchtigen. Auch die dafür vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen stuften die Bundesrichter als rechtmäßig ein. (Az.: BVerwG 9 A 17.21 und 9 A 18.21)

Schon vor zwei Jahren hatte das Bundesverwaltungsgericht die Planungen für den deutsch-dänischen Ostseetunnel weitgehend bestätigt. Damals wurden aber die Riffe ausgeklammert, weil sie erst nach Abschluss der Planungen entdeckt worden waren.

Geklagt hatten diesmal das Aktionsbündnis gegen eine Feste Fehmarnbeltquerung und der Bundesverband des Nabu sowie der Landesverband Schleswig-Holstein. Sie hielten sie ergänzenden Planungen für unzureichend und wollten größere Ausgleichsflächen erreichen. Sie zweifelten die Methoden an, mit denen das Land Schleswig-Holstein die Flächen berechnet hat.

Das Land will als Ausgleich für die Zerstörung der Riffe rund 17,5 Hektar Kompensationsflächen in der Mecklenburger Bucht anlegen. Die Umweltverbände hatten als "absolute Untergrenze" eine Ausgleichsfläche von 36 Hektar genannt. Das Argument der Planer, dass die neuen Riffflächen hochwertiger als die zerstörten seien, ließen sie nicht gelten. Die Bedingungen am neuen Standort - etwa Wassertiefe, Salz- und Sauerstoffgehalt - seien nicht optimal.

Der Fehmarnbelttunnel habe eine herausragende Bedeutung für die Anbindung Skandinaviens an das transkontinentale Verkehrsnetz, begründete das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung. Die Beeinträchtigung der Riffe werde "hinreichend dadurch ausgeglichen, dass an anderer Stelle in der Ostsee neue Riffe geschaffen werden".

Die Bauarbeiten für den rund 18 Kilometer langen Ostseetunnel haben bereits begonnen. Der Straßen- und Eisenbahntunnel soll voraussichtlich von 2029 an Fehmarn und Lolland verbinden. Er soll die Reisezeit zwischen Hamburg und Kopenhagen von bislang fünf Stunden auf künftig unter drei Stunden verkürzen./bz/DP/men