HANNOVER/BERLIN (dpa-AFX) - Nach Hilferufen aus zahlreichen Kommunen wollen die Bundesregierung und die Länder am 10. Mai über die Aufteilung der Kosten für die Flüchtlingsaufnahme beraten. Das kündigte eine Sprecherin der niedersächsischen Landesregierung am Mittwoch in Hannover an. Das Hauptthema, womöglich sogar das einzige Thema, werde die Flüchtlingsfinanzierung sein. Ursprünglich war das Treffen im Kanzleramt für April erwartet worden.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser wies im Bundestag derweil den Vorwurf zurück, sie ignoriere die Probleme der Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. Die SPD-Politikerin sagte bei einer Befragung im Plenum, Hauptursache für die große Belastung der Kommunen sei die Fluchtzuwanderung aus der Ukraine. Sie selbst sei grundsätzlich um "Ordnung in der Migrationspolitik" bemüht, beteuerte die Ministerin. Auch deshalb habe die Bundesregierung die Abschiebehaft verlängert und die Asylverfahren beschleunigt.

Der CSU-Abgeordnete Stephan Mayer sagte, der jüngste sogenannte Flüchtlingsgipfel im Bundesinnenministerium sei eine "Enttäuschung für die Kommunen" gewesen. Faeser lasse die Verantwortlichen vor Ort mit den Problemen alleine. Die Innenministerin konterte, die Bundesregierung habe bei der Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen im vergangenen Jahr 3,75 Milliarden Euro Unterstützung geleistet. Für dieses Jahr seien bereits 2,5 Milliarden Euro vorgesehen. Weitere Unterstützung sei möglich, aber wir "müssen noch ein bisschen abwarten, wie die Entwicklung ist".

Mehrere Ministerpräsidenten hatten bereits vor einem Treffen der Regierungschefs und -chefinnen der Länder an diesem Donnerstag deutlich gemacht, dass sie eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge fordern, auch zugunsten der Kommunen. Nach dpa-Informationen hatte das Kanzleramt den Ländern den Termin für die Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz vorgeschlagen.

Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) sagte dem "Spiegel": "Länder und Kommunen sind weiterhin bereit, ihren Beitrag zur Integration der Geflüchteten zu leisten, also Unterkünfte und Wohnungen zur Verfügung zu stellen, Kita- und Schulplätze." Sie kämen aber zunehmend an die Grenze ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. "Ich erwarte deshalb, dass der Bund nicht nur die Kosten der Unterkunft vollständig übernimmt, sondern wie 2015 auch eine Pro-Kopf-Pauschale für die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden", sagte Bovenschulte.

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) zufolge muss Deutschland bei einem weiteren Zustrom wie bisher in diesem Jahr mit 350 000 bis 400 000 Asylsuchenden rechnen. Dabei seien Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nicht eingerechnet. Diese Zahl könne die Systeme in Deutschland hinsichtlich Fähigkeit und Bereitschaft vielleicht sogar überlasten. Zugleich bekräftige Schuster seine Forderung an die Bundesregierung, die angekündigte Offensive zur Rückführung abgelehnter Asylbewerber umzusetzen.

Der Deutsche Städtetag hatte vorgeschlagen, der Bund solle künftig auch eigene Unterkünfte bereitstellen, um kurzfristig Flüchtlinge aufnehmen zu können. Die Bundesregierung sieht diesen Vorschlag allerdings skeptisch.

Im Februar gingen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) 26 149 Asylanträge ein. Rund 24 000 davon betrafen Menschen, die erstmals in Deutschland einen Asylantrag stellten - zum Vergleich: Im Februar 2022 waren es 13 915. Im Januar 2023 hatte sich die Zahl der Erstanträge im Vergleich zum Vorjahresmonat mehr als verdoppelt - von 13 776 auf 29 072 Anträge. Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine werden in der EU aufgenommen, ohne einen Asylantrag stellen zu müssen.

Der hessische Bundestagsabgeordnete Stefan Heck (CDU) warf Faeser vor, sie wolle den Katalog der sogenannten Politischen Beamten um die Chefs des Bamf und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erweitern, obgleich die von ihr geleitete hessische SPD ein entsprechendes Vorhaben der CDU-geführten hessischen Landesregierung als "nicht mit dem Grundgesetz vereinbar" kritisiert habe. Faeser entgegnete: "Ich habe das gemacht, was ich als Mitglied der Bundesregierung für richtig gehalten habe und stehe auch zu dieser Entscheidung."

Politische Beamte können, anders als Behördenleiter, die nicht in diese Kategorie fallen, in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Faeser hatte den früheren BSI-Präsidenten Arne Schönbohm im vergangenen Herbst geschasst. Die Personalie hatte für einige Aufregung gesorgt. Schönbohm ist inzwischen Leiter der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung. Präsident des Bamf ist der von Faesers Vorgänger, Horst Seehofer (CSU), ernannte Hans-Eckhard Sommer./abc/DP/nas