(neu: Apple wird in Berufung gehen)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission hat zur Abschreckung eine Wettbewerbsstrafe von rund 1,8 Milliarden Euro gegen den Tech-Giganten Apple verhängt. Das US-Unternehmen habe seine marktbeherrschende Stellung für den Vertrieb von Musik-Streaming-Apps an iPhone- und iPad-Nutzer über seinen App Store missbraucht, teilte die Brüsseler Behörde am Montag mit. Dabei besteht nach eigenen Angaben der mit Abstand größte Teil der Strafe aus einem Pauschalbetrag, den die Kommission zur Abschreckung verhängte. Lediglich 40 Millionen Euro der Strafe beziehen sich konkret auf mutmaßlich illegales Verhalten von Apple. Der iPhone-Konzern wird in Berufung gehen.

Die 40 Millionen seien für Apple vermutlich nicht mal ein Strafzettel für zu schnelles Fahren, sagte die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Eine so geringe Strafe hätte keine abschreckende Wirkung gehabt. Ein Jahrzehnt habe Apple seine beherrschende Stellung missbraucht, etwa indem sie Entwickler daran hinderten, Verbraucher über alternative, günstigere Dienste zu informieren. "Dies ist nach den EU-Kartellvorschriften illegal", so Vestager. Millionen Nutzerinnen und Nutzer seien über die verfügbaren Optionen im Unklaren gelassen worden.

Der Musikstreamingdienst Spotify und Apple streiten sich seit Jahren. Die EU-Kommission kritisierte bereits 2021, dass, wenn eine App über Apples App Store heruntergeladen wurde, die Verkäufe von Abos in den Apps über Apples Bezahlplattform abgewickelt werden müssen. Dabei behält der Konzern 30 oder 15 Prozent der Einnahmen ein. Spotify fand es unfair, dass für Apple bei seinem Konkurrenz-Musikdienst wegen dieser Abgabe beim gleichen Abo-Preis mehr Geld übrig bleibt.

Apple kritisierte, die Entscheidung sei getroffen worden, obwohl die Kommission keine stichhaltigen Beweise habe finden können, dass Verbraucherinnen und Verbraucher geschädigt worden seien. Ein großer Teil des Erfolgs von Spotify sei dem App Store zu verdanken. Die Entwicklung technischer Dienste, die Spotify täglich nutze, koste Geld, so Apple. Seit rund acht Jahren und nach mehr als 65 Treffen mit Spotify versuche die EU-Kommission Fälle zu konstruieren, so Apple. Dabei sei weder nachgewiesen worden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher zu Schaden gekommen seien, noch dass Apple gegen Wettbewerbsrecht verstoße. "Wir respektieren die Europäische Kommission, aber die Faktenlage stützt diese Entscheidung einfach nicht." Deshalb werde man in Berufung gehen, teilte der Konzern mit.

Apple nimmt seit dem Start der Download-Plattform 2008 grundsätzlich eine Abgabe von 30 Prozent auf Einnahmen mit digitalen Artikeln oder Dienstleistungen wie Abos. Bei länger als ein Jahr laufenden Abos sinkt die Kommission auf 15 Prozent - auch für Entwickler, die weniger als eine Million Dollar im Jahr einnehmen. Apple verweist darauf, dass Spotify kein Geld an den Konzern zahlt, weil die Abos außerhalb der App verkauft werden. "Ironischerweise zementiert die heutige Entscheidung im Namen des Wettbewerbs nur die marktbeherrschende Stellung eines erfolgreichen europäischen Unternehmens, das unangefochtener Marktführer auf dem digitalen Musikmarkt ist", betonte Apple mit Blick auf Spotify.

Apple stellte im Januar Alternativen für das App-Geschäft in der EU vor - Hintergrund ist das neue EU-Gesetz DMA, das bald angewendet wird. App-Entwickler können entweder im bisherigen Modell bleiben und ihre Anwendungen auf dem iPhone weiterhin nur über Apples App Store vertreiben - oder sie schwenken auf die neuen Konditionen um. Dazu gehört, dass die Abgabe beim Verkauf digitaler Artikel und Abos über den hauseigenen App Store gesenkt wird. Aus bisher 30 Prozent beziehungsweise 15 Prozent für Abonnements ab dem zweiten Jahr werden jeweils 17 und 10 Prozent. Greift eine App auf Apples Bezahlsystem zurück, werden zusätzlich drei Prozent fällig. Auch gibt es ab einer Million Downloads eine neue Gebühr von 50 Cent für die Erstinstallation einer App in einem Zwölfmonatszeitraum. Spotify kritisiert das neue Modell als Versuch, die Entwickler im bisherigen System zu binden. Vestager sagte am Montag, man werde sich die Änderungen genau ansehen und auch die Meinung anderer Unternehmen berücksichtigen.

Verbraucherschützer stärkten der Kommission den Rücken. Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc teilte mit, es sei ein wichtiger Schritt, dass die Kommission diesen Fall verfolgt habe. Die Entscheidung der Behörde bestätige, dass die europäischen Verbraucher das Recht hätten, Informationen über billigere Musik-Streaming-Dienste zu erhalten, ohne dass Apple dies blockiere.

Die EU-Wettbewerbshüter nehmen schon seit Jahren amerikanische Technologie-Plattformen unter die Lupe. Allein gegen Google sind Bußgelder in Milliardenhöhe verhängt worden./mjm/DP/nas