LEIPZIG (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Mittwoch über die Rechtmäßigkeit früher Corona-Schutzverordnungen aus dem Jahr 2020, die in Sachsen und Bayern erlassen worden waren. Die Kläger wollen festgestellt haben, dass die Regelungen unwirksam gewesen sind. (Az.: BVerwG 3 CN 1.21 u.a.)

Bei der sächsischen Verordnung geht es um Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Sportstätten und Gastronomiebetrieben. In dem bayerischen Fall werden die damaligen Ausgangsbeschränkungen als unzulässig kritisiert, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mitteilte.

In der Vorinstanz hatte das sächsische Oberverwaltungsgericht die Maßnahmen als verhältnismäßig eingestuft. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte dagegen festgestellt, dass die Ausgangsbeschränkungen zu strikt und damit unverhältnismäßig gewesen seien. Wann das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung trifft, war zunächst offen./bz/DP/ngu