BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrechnungshof hat die Bundesregierung aufgefordert, nicht genutzte Milliardenmittel für die Gaspreisbremse nicht zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung zu verwenden. "Da die nicht benötigten Mittel aus Notlagenkrediten finanziert wurden, müssen sie zu deren Tilgung genutzt werden", heißt es in einem Bericht des Rechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Bundestags. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Konkret geht es um 4,7 Milliarden Euro.

Mit der Gaspreisbremse hatte die Bundesregierung in der Energiepreiskrise nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Jahr 2022 Haushalte und Firmen entlastet. Die Gaspreisbremse lief Ende 2023 vorzeitig aus. Grund waren die Folgen eines Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts.

Restmittel bei der KfW

Die KfW war für die Auszahlung der Unterstützungen im Rahmen der Gaspreisbremse verantwortlich. Zur Zahlungsabwicklung bediente sie sich eines Verrechnungskontos. Darauf befinden sich laut Rechnungshof noch immer 4,7 Milliarden Euro, die weit überwiegend nicht mehr benötigt würden.

Der FDP-Haushälter Karsten Klein sagte: "Ich erwarte von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, dass er bei der Gaspreisbremse Klarheit schafft. Eine Zweckentfremdung der Mittel darf nicht stattfinden. Das steht im Widerspruch zum Parlament."

Bund prüft

Im Rahmen der Verhandlungen über den Haushalt 2025 hatte es im Sommer die Idee gegeben, die bei der KfW liegenden Milliardengelder für die Gaspreisbremse im Haushalt für andere Zwecke zu nutzen. Diese Idee wurde von der damaligen Ampel-Koalition verworfen, nachdem in Gutachten verfassungsrechtliche Zweifel formuliert wurden.

Die Ampel aus SPD, Grünen und FDP ist inzwischen maßgeblich wegen eines Streits um die Schließung von Milliardenlücken im Haushalt zerbrochen. Wann ein Haushalt für das kommende Jahr beschlossen wird, ist völlig offen.

Laut Rechnungshof erklärte das Wirtschaftsministerium in einer mit dem Finanzministerium abgestimmten Stellungnahme, der Umgang mit den auf dem Verrechnungskonto befindlichen Mitteln sei seit Februar Gegenstand intensiver haushaltsrechtlicher ressortübergreifender Prüfungen. Die konkrete Höhe der Mittelrückführung werde derzeit zwischen den Ministerien und der KfW abgestimmt./hoe/DP/stw