BONN (dpa-AFX) - Im größten Steuerskandal der Bundesrepublik will das Bonner Landgericht am Dienstag (13.30 Uhr) ein Urteil gegen den Architekten der Cum-Ex-Aktiendeals verhängen. Dem Steueranwalt Hanno Berger wird besonders schwere Steuerhinterziehung in drei Fällen im Zeitraum 2006 bis 2011 vorgeworfen (Aktenzeichen 62 KLs 2/20). Der 72-Jährige beriet Banken, vermittelte Investoren und kassierte Provisionen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von neun Jahren. Das theoretisch mögliche Höchstmaß liegt bei 15 Jahren. Die Verteidigung hat Fehlverhalten eingeräumt, dessen Ausmaße aber deutlich geringer seien als von der Anklage beschrieben.

Der Angeklagte gilt als Architekt der Cum-Ex-Deals, bei denen Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin und her geschoben wurden. Das Ergebnis des Verwirrspiels war, dass Steuern erstattet wurden, die gar nicht gezahlt worden waren. Dadurch wurden der deutsche Fiskus und somit die Allgemeinheit über Jahre um einen zweistelligen Milliarden-Betrag geprellt. Lange war unklar, ob es sich um Steuerhinterziehung oder nur um Abzocke unter Ausnutzung einer Gesetzeslücke handelte. Diese Frage beantwortete der Bundesgerichtshof 2021 und wertete Cum-Ex als Straftat.

Nach dem Urteil muss sich Berger weiterhin vor Gericht verantworten: Parallel zum Bonner Verfahren läuft in Wiesbaden ein Strafprozess gegen ihn wegen anderer Cum-Ex-Vorwürfe./wdw/DP/men