OELDE (dpa-AFX) - "Die Glocke" zum Arbeitsrecht in der katholischen Kirche:

"Doch wie so oft steckt auch bei der Grundordnung des kirchlichen Dienstes der Teufel im Detail: So ist ein Austritt aus der Kirche nach wie vor ein Kündigungsgrund. Trans- und non-binäre Menschen finden in dem Beschluss keine Erwähnung. Und ob das geänderte Arbeitsrecht überhaupt umgesetzt wird, bleibt den Bistümern überlassen. Die Änderung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Weitere Schritte müssen aber folgen."/be/DP/men