BERLIN (dpa-AFX) - Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung hat die Unionsfraktion im Bundestag gefordert, IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Verbrechen zu speichern. "Daten, die einmal gelöscht wurden, die können auch nicht mehr eingefroren werden", sagte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU), am Donnerstag im Parlament. Es gebe gesetzgeberische Handlungsspielräume zur Speicherung von IP-Adressen und diese müssten nun unverzüglich genutzt werden. Am Ende müsse der Bundeskanzler ein Machtwort sprechen, wenn der Opferschutz vor Datenschutz gehen solle.

Der Vize-Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, lehnte die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Verbrechen konsequent ab. Der Kinderschutz sei nur ein vorgeschobenes Argument. "Eigentlich will man die Vorratsdatenspeicherung generell wieder im Gesetz haben, auch für andere Straftaten. Dieser Masche werden wir nicht folgen", erwiderte Kuhle zum Antrag der Unionsfraktion. "Wir sollten schnellstmöglich in eine Debatte einsteigen, das "Quick-Freeze"-Verfahren einzuführen." Dabei muss zunächst ein Richter bei einem Verdachtsfall anordnen, dass der Provider die IP-Adresse speichern soll.

Der EuGH hatte in der vergangenen Woche der Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in Deutschland enge Grenzen gesetzt. Die Richter urteilten, dass die derzeit ausgesetzte Regelung in Deutschland mit dem EU-Recht unvereinbar ist. Sie erklärten aber, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen möglich wäre./svv/DP/men